Werbung

Private Krankenversicherung: Sozialamt muss Beiträge übernehmen

Urteil

  • Lesedauer: 2 Min.
Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, muss der Sozialhilfeträger auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen.

Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in zwei am 13.08.2009 bekannt gegebenen Beschlüssen vom 30.06. und 08.07.2009 in zwei Eilverfahren entschieden.

Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge »gedeckelt« und nur die Kosten übernommen, die für einen gesetzlich versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) anfallen. Auf dem Differenzbetrag blieben die Sozialhilfeempfänger sitzen.

Diese Praxis finde im Gesetz keine Stütze, so die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in den beiden Beschlüssen vom 30. Juni und 8. Juli 2009 (Az.: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B).

Dem Gesetzgeber sei bewusst gewesen, dass insoweit eine Regelungslücke bestehe; das Problem sei allerdings vor dem Hintergrund der fehlenden politischen Einigungsmöglichkeiten nicht gelöst worden.

Dem Versicherten als schwächstem Glied in der Kette könne es nicht zugemutet werden, die Folgen dieser gesetzgeberischen Unzulänglichkeit zu tragen. Diese könnten nicht nur in der Beschränkung der Versorgung auf eine Notversorgung bei akuten Erkrankungen, sondern auch darin bestehen, dass die Versicherung mit möglichen Beitragsrückständen gegenüber dem Versicherten aufrechne, der jedoch ohnehin schon mit dem Existenzminimum auskommen müsse.

In den zur Entscheidung gestandenen Eilverfahren wurde der Grundsicherungsträger daher verurteilt, die vollen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen.

Henn empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.