Meinungsfreiheit siegt gegen Daimler
Konzernkritiker Jürgen Grässlin gewinnt gegen früheren Vorstandsvorsitzenden Schrempp
Konzernkritiker Jürgen Grässlin hat sich im Prozess um Äußerungen über den einstigen Daimler-Chef Jürgen Schrempp durchgesetzt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag ist seine kritische Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt. »An der Bewertung der Geschäftstätigkeit des Vorstandsvorsitzenden eines Großunternehmens und dessen vorzeitigem Rücktritt besteht ein großes öffentliches Interesse«, begründet der BGH sein überraschendes Urteil.
Unmittelbar nach Schrempps Rücktritt im Jahr 2005 hatte Grässlin gesagt, dieser sei zum Rücktritt gedrängt worden, »und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr Schrempp geregelt hat«. Dagegen hatten Daimler und Schrempp persönlich geklagt und vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg noch Recht bekommen.
Schrempp-Biograph Grässlin hatte im »Südwestrundfunk« (SWR) im Juli 2005 heftige Zweifel an der Geschäftspraxis Schrempps geäußert. Einen Tag zuvor war der damalige Daimler-Boss, trotz eines bis 2008 laufenden Vertrages, überraschend zurückgetreten. Aus freien Stücken, wie Schrempp immer wieder erklärte. Grässlin bezweifelte auch dies in seinem spontanen Fernsehinterview. Allerdings hatte Grässlin nicht einfach eine Behauptung aufgestellt, sondern seine Ansicht mit »ich glaube« eigentlich klar als Meinung gekennzeichnet.
Grässlin hält daher die BGH-Entscheidung für einen »Sieg der Meinungsfreiheit, der Bürgerrechte und der Demokratie«. Damit sei es gemäß der in Artikel 5 Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit auch weiterhin möglich, »öffentlich Kritik am Missmanagement und Machtmissbrauch in deutschen Konzernzentralen zu üben«, sagte er ND.
Doch selbst das Hamburger Gericht hatte während der Verhandlung im November 2007 Verständnis für die vernichtende Kritik an der Ära Schrempp geäußert. Schrempp hatte den deutschen Autokonzern zu einem Global Player aufgebläht und sich dabei – auch beim eigenen Gehalt – am angelsächsischen Shareholder-Value-Kapitalismus orientiert.
Bei Daimler scheinen »schlimme Dinge« gelaufen zu sein, meinte Oberlandesrichterin Marion Raben nach Aktendurchsicht. So hatten bereits im alten hamburgischen Gerichtsgebäude zeitweise die Kläger Schrempp und Daimler am Pranger gestanden. Die Kritik reicht von der Unterstützung der südafrikanischen Apartheidpolitik während der achtziger Jahre bis zu einem Interview mit der »Financial Times« über den Zusammenschluss mit Chrysler, infolge dessen Daimler den Chrysler-Aktionären 300 Millionen Dollar Schadensersatz zahlen musste.
Die Kritik Grässlins sei ein legitimes »Werturteil«, das vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei, so der BGH. Würde man solche Äußerungen unterbinden, wäre eine öffentliche Diskussion über Unternehmen grundgesetzwidrig »erschwert«. Der Konzern hatte sich vor Verhandlungsbeginn noch siegessicher gezeigt. Die deutlich fünfstelligen Kosten des Verfahrens tragen nun Daimler und Schrempp.
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