CDU zerrt an Kette Grundgesetz
Die Union will die Bundeswehr im Innern / Nur LINKE will V-Leute in der NPD abschalten
Über die Tendenz des Grundgesetzes ist vor mehr als 40 Jahren fast alles gesagt worden. »Das Schlechteste an dieser Verfassung ist, dass sie voraussichtlich bald wieder schlechter sein wird«, bemerkte Peter Hacks schon 1968. Damals ging es um die Notstandsgesetze. Und seitdem haben sich alle folgenden Bundesregierungen weitgehend an die Prognose von Hacks gehalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er das Grundgesetz als »Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahmlegt«, ansieht, wie er bereits 1996 in der FAZ schrieb.
In diesem Geiste sind dann auch die innenpolitischen Forderungen des Wahlprogramms der Union verfasst. Mit einer Grundgesetzänderung will sie der Bundeswehr Polizeiaufgaben im Innern zuordnen. Bei der Kriminalitätsbekämpfung will sie für Jugendliche ab 18 Jahren nur noch im Ausnahmefall das Jugendstrafrecht anwenden, sie sollen künftig im »Regelfall« wie Erwachsene verurteilt werden. Der mögliche Koalitionspartner FDP will weder bei der Grundgesetzänderung noch bei der Verschärfung des Strafrechtes mitziehen und darüber hinaus die von der Großen Koalition mit der Begründung der Bekämpfung der Kinderpornografie und des Terrorismus eingeführte Onlinedurchsuchung privater PC wieder abschaffen. Ob es sich dabei um eine wirkliche Differenz zwischen den beiden potenziellen Partnern handelt, wird man jedoch erst im Falle einer Regierungsbildung sehen. Denn momentan dokumentieren die Programme von Union und FDP nur eine spezifische Arbeitsteilung. Die Union schreibt sich law-and-order auf die Fahnen, die FDP betreibt die marktradikale Zuspitzung. Beides ergänzt sich bestens.
Die SPD gibt sich in ihrem Wahlprogramm auch als Bürgerrechtspartei. Sie teilt mit, den Präventionsstaat abzulehnen. Nach einer nicht enden wollenden Serie von Überwachungsskandalen in Privatunternehmen und bei der Bundesbahn tritt sie auch für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein. Das tun auch die LINKE und die Grünen.
Im Gegensatz zur SPD möchten sowohl die LINKE als auch die Grünen die mit dem BKA-Gesetz von 2008 erlaubte Videoüberwachung von Privatwohnungen bei Terrorverdacht wie auch den schleichenden Ausbau nachrichtendienstlicher Befugnisse des Bundeskriminalamtes wieder rückgängig machen. Die Programme der LINKEN und der Grünen bilden den eigentlichen Gegenpol zur law-and-order Politik der Union. Die beiden Parteien bekennen sich zur weiteren Entkriminalisierung der Drogenpolitik. Cannabis soll unter Beachtung des Jugendschutzes ganz legalisiert werden.
Klar sprechen sich sowohl SPD und Grüne als auch die LINKE für ein Verbot der NPD aus. Allerdings legt hier nur die LINKE den Finger in die Wunde, denn sie fordert, dass zuvor die V-Leute, die der Verfassungsschutz in der Neonazi-Partei unterhält, abgeschaltet werden. Das V-Leute-Problem war ausschlaggebend dafür, dass der Verbotsantrag im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht durchgefallen ist. Ohne dass die V-Leute abgeschaltet werden, könnte ein erneuter Verbotsantrag wieder scheitern.
In ihren Programmen sprechen sich LINKE, SPD und Grüne für die Einführung von Volksentscheiden auch auf Bundesebene aus.
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