Mörderischer Rassismus angeklagt
Prozess in Dresden wegen tödlicher Messerattacke gegen Frau aus Ägypten
Berlin/Dresden (ND-Heilig). Angeklagt ist Alex W. Er hatte die 31-jährige Ägypterin Marwa El-Sherbini am 1. Juli während einer Verhandlung des Dresdner Landgerichts angegriffen und mit mindestens 16 Messerstichen tödlich verletzt. Ihr Ehemann überstand den Angriff mit lebensgefährlichen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Alex. W., geboren in Russland, Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Er soll – so grob vereinfacht – aus Hass auf Nicht-Europäer und Muslime gehandelt haben.
Derartige Sicherheitsvorkehrungen hat das Dresdener Landgericht in der Lothringer Straße noch nicht erlebt. Rund 200 Polizisten – unter ihnen Scharfschützen – waren aufgeboten, denn der Prozess galt bereits im Vorfeld als politisch hoch brisant. Die Mordtat hatte in der Heimat des Opfers und der gesamten arabischen Welt Empörung hervorgerufen. Mehrfach war zu Rachetaten aufgerufen worden. Alle Beschwichtigungs- und Pressebetreuungsversuche des deutschen Außenamtes scheinen wenig gefruchtet zu haben. Sogar ein Good-Will-Gastspiel der Staatskapelle aus Dresden in Alexandria konnte den Zorn gegen den »Kopftuchmörder« und die angeblich zu zögerliche deutsche Justiz nicht mindern. Der Botschafter Ägyptens sowie zahlreiche Medienvertreter aus der arabischen Welt verfolgten das Verfahren im Saal.
Die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand erinnerte deshalb daran, dass es nicht um ein politisches Verfahren gehe. Der Prozess erfolge vor der Schwurgerichtskammer und nicht vor der Staatsschutzkammer. Auch die Ausländerbeauftragte des Bundes, Maria Böhmer (CDU), hat dazu aufgerufen, das Verfahren um den Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini mit Ruhe und Besonnenheit zu verfolgen.
Der Fall hängt offenbar mit einer hierzulande weit verbreiteten und politisch gezüchteten »Islamophobie« zusammen. Alex W. hatte die muslimische Frau auf einem Spielplatz der Elbestadt als »Schlampe«, »Islamistin« und »Terroristin« beschimpft und daraufhin von der herbeigerufenen Polizei eine Anzeige erhalten. Bei einer Berufungsverhandlung war es dann zu dieser Bluttat gekommen.
Zum Auftakt der aktuellen Verhandlung zeigte sich der Angeklagte wenig kooperativ. Dieses Verhalten passt zum Bild, das sich Psychologen über ihn machen konnten. Alex W. lebte seit 2003 in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Sein Leben war offenbar bestimmt von »rauchen, trinken und spielen«. Tagelang soll er seine Bleibe nur zum Beschaffen von »Nachschub« verlassen haben.
Das Opfer dagegen war eine gebildete Frau, die ihrem Mann nach Dresden gefolgt ist, weil der am dortigen Marx-Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik promoviert hat.
Nach Mediennotizen soll Alex W. kurz vor der Mordtat dem Opfer ein Bleiberecht in Deutschland abgesprochen und gedroht haben, »wenn die NPD an die Macht kommt, ist damit Schluss. Ich habe NPD gewählt.« Die Neonazi-Partei ist mit acht Abgeordneten im Sächsischen Landtag vertreten. Extremismusexperten beobachten seit einigen Jahren Versuche der NPD, sich an »Russlanddeutsche« heranzumachen. Gesteuert wird das unter anderem durch einen »Arbeitskreis der Russlanddeutschen in der NPD«.
Die Rechtsanwälte des Angeklagten stellten gestern mit Befangenheitsanträgen die Urteilsfähigkeit der Richter in Frage.
Bis zum 11. November sind zunächst zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt. Es wurden 24 Zeugen geladen.
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