Straßenverkehrsordnung: Von Oktober bis Ostern – mit Winterreifen sicherer unterwegs
Kfz
Die durchschnittlichen Tagestiefsttemperaturen in Deutschland sprechen eine deutliche Sprache: Im Oktober gibt es fast keine Wetterstation mehr, die nicht mindestens einmal am Tag sieben Grad oder weniger meldet. Folge: Die Zeit für Winterreifen ist da. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe empfiehlt deshalb, »von O bis O« – von Oktober bis Ostern – auf Winterpneus zu wechseln, und das selbst dann, wenn man nicht in einer ausgewiesenen Schneeregion wohnt.
Grund: die Fahreigenschaften von Sommergummis verschlechtern sich nicht erst bei Schnee und Eis. Schon bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen, sowohl Straßenhaftung als auch Kurvenstabilität nehmen ab und der Bremsweg verlängert sich erheblich. Deshalb sind Winterreifen ab Oktober die sichere Wahl.
»Geeignetes Schuhwerk« für den Winter
So sieht es auch der Gesetzgeber, der laut Straßenverkehrsordnung die wettertaugliche Ausrüstung von Kraftfahrzeugen fordert. Autofahrer, die ihrem Fahrzeug kein »geeignetes« Schuhwerk verpassen, riskieren 20 Euro Bußgeld. Kommt eine Behinderung des Straßenverkehrs hinzu, kann sich die Strafe sogar auf 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg erhöhen. Folge: Der Reifenabsatz boomt wie nie zuvor.
Der positive Nebeneffekt: Die Mehrkosten für die Winterausrüstung reduzieren sich, da die Sommergarnitur deutlich länger hält. Und auch die kleinste Beule ist meist teurer als ein Satz vernünftiger Winterreifen.
Aufgrund ihrer besonderen Gesamtkonstruktion und speziellen Gummimischung bieten Winterreifen nicht nur auf Eis und Schnee, sondern auch schon in den nasskalten Herbstmonaten ein wichtiges Sicherheitsplus. Wie ein Sprecher des Kfz-Gewerbes betont, bleibe die Gummimischung durch die verwendeten Materialien auch bei niedrigen Temperaturen flexibel und könne deshalb besser in den Asphalt greifen. Für den Einsatz im Winter würden drei verschiedene Reifen-Arten angeboten, mit denen man rechtlich auf der sicheren Seite sei:
– echte Winterreifen mit klar erkennbaren Lamellen (feine, meist zickzackförmige Einschnitte) in der Lauffläche bis in die Reifenschulter;
– M+S-Reifen für Matsch und Schnee, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen (einschließlich von Lamellen über die gesamte Laufflächenbreite bis in die Schulter) gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
– Ganzjahresreifen in Verbindung mit dem M+S-Kennzeichen. Sie sind für Sommer- und Wintereinsatz konzipiert, und die Lamellen befinden sich beispielsweise nur im mittleren Bereich der Lauffläche.
Doch egal welche Reifenart, die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern darf nicht unterschritten werden. Um aber im Schnee und auf Eis ganz sicher zu fahren, sollten Reifen über mindestens vier Millimeter Profiltiefe verfügen.
Wie steht es mit dem Versicherungsschutz, wenn es in Herbst und Winter knallt und man trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist? Den Schaden des Unfallopfers bezahlt zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung, auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren. Sie kann jedoch unter Umständen die Kosten vom Verursacher ganz oder zum Teil zurückfordern. Die Ersatzpflicht gilt jedoch nicht unbedingt für den Schaden am eigenen Auto: Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Zum Beispiel dann, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins Hochgebirge fährt.
Wenn also der Vollkaskoschaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, muss die Versicherung nicht zahlen. Und Achtung: Vielleicht noch wichtiger als die geeignete Bereifung dürfte allerdings im Schadensfall der Nachweis sein, dass man seine Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst hat.
Winterreifen: Pflicht oder nicht im europäischen Ausland?
Falsche Bereifung erhöht das Unfallrisiko und kostet Bußgeld. Wer zur kalten Jahreszeit mit Sommerreifen ins Ausland fährt, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch drastische Geldstrafen.
Österreich: Vorschrift je nachdem. Auch in Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten und vereisten Straßen oder bei Schneematsch sind aber Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit dem Kürzel »M + S« versehen sind. Die Winterreifen müssen zudem über vier Millimeter Profiltiefe verfügen. Gültig sind diese Regeln jeweils vom 1. November bis zum 15. April. Ist ein Straßenabschnitt mit einem Durchfahrverbot gekennzeichnet, das »Fahrzeuge mit Winterausrüstung« ausnimmt, ist das Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten erlaubt. Blaue Verkehrsschilder, die einen Reifen mit Schneeketten zeigen, verpflichten zur Fahrt mit eben solchen.
Schweiz: Keine Kompromisse beim Thema Winterreifen kennt die Schweiz. Wer ohne geeignete Reifen den Verkehr blockiert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer mit Sommerreifen bei Schnee in einen Unfall gerät, wird erheblich in Mithaftung genommen.
Italien: Weiter südlich in Italien besteht im Aosta-Tal eine generelle Pflicht zum Winterreifen, und zwar jeweils vom 15. Oktober bis zum 15. April. Ansonsten behalten es sich die Italiener vor, Schneeketten und Winterreifen auf bestimmten Strecken zeitweise vorzuschreiben.
Frankreich: Die Franzosen ordnen auf manchen Streckenabschnitten im Gebirge je nach Situation kurzfristig Schneeketten an. Wichtig: Diese müssen an der Antriebsachse angebracht sein.
Einmaleins der Reifen-Kennzeichnung
Da es für die Eigenschaften von Winterreifen keine klaren Definitionen gibt, behilft man sich oft mit zwei Merkmalen: dem Kürzel M+S und dem Schneeflocken -Symbol.
M+S: steht für Matsch und Schnee. Auch Ganzjahresreifen tragen dieses Kürzel. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung sind im Prinzip Winterreifen mit Sommereignung. Sie sind auf nassen und glatten Fahrbahnen besser als Sommerreifen, zeigen oftmals Schwächen auf Schnee und garantieren somit keine optimalen Wintereigenschaften. Geländewagen-Fahrer müssen vorsichtig sein: Werksseitig tragen fast alle Reifen die M+S-Markierung!
Schneeflocken-Symbol: Eine kleine Schneeflocke, umrahmt von einem gezackten Berg (Three Peak Mountain Symbol). In den USA gibt es seit 1999 ein standardisiertes Testverfahren mit Traktionstest für Winterreifen. Ein Reifen, der dieser Prüfung standhält, darf das Schneeflocken-Symbol tragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Zukunft verhält, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung im Winter zu einem Unfall kommt. Da sowohl M+S-Reifen als auch das Schneeflocken-Symbol anerkannte Gütesiegel sind, lässt sich zumindest vermuten, dass man mit derart gekennzeichneten Reifen auf der sicheren Seite ist.
DOT-Nummer: Die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer verrät das Produktionsdatum der Reifen. Steht hier hinter »DOT« und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombi-nationen zum Beispiel eine 1408, bedeutet dies, dass der Reifen in der 14. Kalenderwoche des Jahres 2008 gefertigt wurde.
Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt! Das heißt im Umkehrschluss, dass ein ungebrauchter Reifen – sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt – bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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