Erbschaft führt automatisch zu Kürzung von Sozialleistungen

Rechtsprechung

  • Lesedauer: 2 Min.

Eine Erbschaft führt zu einer Kürzung von Sozialleistungen, das entschied das Sozialgericht Koblenz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei um Einkommen, das auf die staatlichen Leistungen anzurechnen ist (Az.: S 6 AS 1070/08).

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage einer Erbin ab. Die Klägerin bezieht sogenannte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Als sie von ihrer Großmutter einen Betrag von rund 6500 Euro erbte, teilte die Sozialbehörde diesen Betrag auf zwölf Monate auf und kürzte die monatlichen Leistungen an die Klägerin entsprechend. Die Frau war dagegen der Meinung, die Erbschaft sei kein Einkommen, sondern Vermögen. Das aber sei so gering, dass es bei der Berechnung der Leistungshöhe nicht berücksichtigt werden dürfe.

Das Sozialgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, Vermögen sei rechtlich betrachtet nur, was der Hilfeempfänger bei Beginn der Bedarfszeit bereits besitze. Als Einkommen gelte dagegen alles, was der Betroffene während dieser Zeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Daher habe die Behörde die Erbschaft zu Recht als Einkommen gewertet.

Vollzeitjob und Hartz IV:Betrüger verurteilt
Wegen Betrugs beim Bezug von Hartz-IV-Zahlungen hat das Amtsgericht Aschersleben einen 28 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die sechsmonatige Haftstrafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Es wurde ermittelt, dass der Mann von 2005 bis 2006 einen Vollzeitjob hatte und in dieser Zeit Hartz-IV-Leistungen kassierte. Die 15 220 Euro, die zu Unrecht gezahlt wurden, muss er nun zurückgeben.

Abwrackprämie spielt bei Hartz-IV keine Rolle
Auch Hartz-IV-Empfängern steht die staatliche Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro zu. Das hat das Landessozialgericht in Halle entschieden und damit ein Urteil des Sozialgerichtes in Magdeburg bestätigt. Die Abwrackprämie sei eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht zur Finanzierung des Unterhalts diene und deshalb bei der Festlegung der Bezüge nicht berücksichtigt werden dürfe, so das Gericht. Die Anrechnung der Abwrackprämie als einmaliges Einkommen sei daher unzulässig. Geklagt hatte eine Frau aus Magdeburg. Die Behörden hatten ihre Hartz-IV-Bezüge wegen der Abwrackprämie gekürzt. (Az: L 2 AS 315/09 B ER)

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