Stiftung Warentest: Sparer sollten sich von Medien nicht verunsichern lassen

Riester-Rente

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Sparer sollten sich nicht verunsichern lassen: Die Riester-Rente ist eine gute Wahl und eignet sich für den Aufbau einer privaten Zusatzrente. Zu diesem Fazit kommt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift »Finanztest«. Sie weist damit Medienberichte zurück, wonach sich »Riestern« nicht lohne oder gar ein Verlustgeschäft sei. Dass allein schon die staatlichen Zulagen wie eine Verzinsung auf das eingezahlte Geld wirken, wird jedoch laut »Finanztest« bei den Negativmeldungen vernachlässigt.

Um herauszufinden, ob sich ein solcher Vertrag lohnt, haben die Warentester berechnet, wann eine klassische Riester-Rentenversicherung für einen 40-jährigen Single schwarze Zahlen bringt. Steuervorteile in der Einzahlungsphase und die Steuerpflicht im Alter ließen die Warentester dabei außer Acht. Angenommen wurde ein jährlicher Bruttoverdienst von 30 000 Euro. Das ist ungefähr der statistische Durchschnittsverdienst in Deutschland. Weil die volle Grundzulage eine Einzahlung von vier Prozent des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen erfordert, wurde dem Sparer ein jährlicher Eigenbeitrag von 1046 Euro unterstellt. Das entspricht einer monatlichen Zahlung von rund 87 Euro. Mit der Grundzulage von 154 Euro fließen jährlich 1200 Euro auf das Riester-Konto – über 27 Jahre bis zum Beginn der Regelaltersrente mit 67. Den Berechnungen von »Finanztest« zufolge erreicht er im zehnten Jahr nach Beginn der Rentenzahlung ein Plus.

Ab dem 77. Lebensjahr kommt mehr Geld aus dem Vertrag, als selbst eingezahlt wurde. Da Rentenversicherungen prinzipiell wie eine Wette auf ein langes Leben funktionieren, steigt der Gewinn mit fortgeschrittenem Alter.

Was aber, wenn der Versicherte bereits vor dem 77. Lebensjahr verstirbt? Stiftung Warentest empfiehlt Verträge mit einer Rentengarantiezeit von mindestens zehn Jahren. Stirbt der Riester-Rentner in dieser Zeit, bekommen die Erben bis zum Ende des zehnten Jahres die Rente weiter ausgezahlt. Eine solche Garantie hat ihren Preis. Wer keine Angehörigen zu versorgen hat, kann auf die Rentengarantie verzichten. Dann fällt die zugesagte Rente bereits ab 67 höher aus.

Und wie bereits kürzlich berichtet, soll Riestern noch etwas attraktiver werden. Grenzgänger und Deutsche mit ausländischem Wohnsitz dürfen von der staatlich geförderten Altersvorsorge künftig nicht mehr ausgeschlossen werden. Das besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az: C-269/07), der drei Vorschriften der Förderrichtlinien monierte und diese als Verstoß gegen das Recht auf freie Wohnortwahl und gegen die Gleichbehandlung von Deutschen und Ausländern wertete.

Bisher galt: Kehrt ein Riester-Sparer Deutschland den Rücken, mussten bisher gewährte Zuschüsse und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Besonders diese Regelung hielt potenzielle Sparer ab, einen Riester-Vertrag abzuschließen – wenn es zu ihren Lebenszielen gehörte, eine längere Zeit im Ausland zu verbringen oder sich als Ruheständler beispielsweise auf den Kanaren niederzulassen.

Die europäischen Richter beanstandeten ferner, dass nur derjenige Zulagen und Steuervorteile erhält, der in Deutschland uneingeschränkt steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Grenzpendler könnten daher von einer Beseitigung dieser Einschränkung profitieren. Auch der Erwerb einer Immobilie im europäischen Ausland war bisher von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Nur diejenigen, die ihr Kapital für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in Deutschland einsetzen, waren bisher förderberechtigt.

Durch das Urteil ist die Finanzierung der Riester-Förderung insgesamt nicht gefährdet. Das erklärte das zuständige Bundesfinanzministerium. Die Umsetzung des Urteils wird allerdings erst durch die neue Bundesregierung erfolgen. So lange gelten die alten Regelungen weiter.

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