»Eine Fehlerquote, dass es kracht«
Experten streiten um neues Blitzgerät
München. Harmlos sieht er aus, der kleine grüne Kasten am Straßenrand. Auch die unauffällige graue Säule auf dem grünen Mittelstreifen lässt zunächst nichts Böses ahnen. Trotzdem versetzt das neuartige Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Temposünder in Angst und Schrecken. Dank seiner beiden eingebauten Digitalkameras und der unsichtbaren Infrarot-Laserstrahlen könnten »Raser jetzt auch bei dichtem Verkehr und auf mehrspurigen Straßen zur Rechenschaft gezogen werden«, wirbt der Hersteller. Seit seiner Zulassung im Jahr 2007 sind dem kleinen Gerät schon viele Schnellfahrer in die Falle gegangen und die überziehen deutsche Gerichte jetzt mit Klagen.
Zuordnung unklar
Allein in Mannheim, wo einer der etwa 100 deutschen PoliScan- Blitzer fest installiert ist, liefen laut Anwalt Oliver Knapp aus Oberursel bis zum Frühjahr rund 19 000 Beschwerden von Betroffenen ein. Denn an der nachträglichen Überprüfbarkeit der Messwerte bestehen erhebliche Zweifel. »Im Moment kann man als Sachverständiger nur sagen: Tut mir leid, ich kann das nicht überprüfen«, sagte etwa Gutachter Klaus-Günter Westphal beim ADAC-Rechtsforum zu den Unzulänglichkeiten bei Tempomessungen in München. Der Sachverständige Ulrich Löhle aus Freiburg schloss sich an: »Es gibt Tage, da passt alles bei den Messungen, und Tage, da sind Fehlerquoten drin, dass es kracht.« Problematisch werde es vor allem, sobald sich zwei oder mehrere Fahrzeuge auf dem Messfoto befinden. Dann sei keine eindeutige Zuordnung des Messwertes gesichert. Das Blitzgerät misst die Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb einer Entfernung zwischen 50 und 20 Metern. Für eine gültige Messung muss das Fahrzeug mindestens 10 Meter ununterbrochen im Visier des Blitzgeräts sein. »Das ist eine verteufelt lange Strecke, in der viel passieren kann«, sagt Löhle.
Rechtliche Schritte
So sei durch das Messgerät nicht nachvollziehbar, ob der Fahrer innerhalb dieses Bereichs stark abbremste oder beschleunigte, sondern es wird die mittlere Geschwindigkeit zugrunde gelegt. Eine Messwertannullierung findet erst dann statt, wenn sich das Tempo des gemessenen Fahrzeugs um mehr als zehn Prozent ändert. Insgesamt gebe es sehr strenge Auswertekriterien, die aber zugunsten der Betroffenen ausfielen.
Der auf Tempodelikte spezialisierte Anwalt Oliver Knapp aus Oberursel rät von PoliScan geblitzten Verkehrsteilnehmern, Rechtsmittel einzulegen: »Soll ein Bürger, dem ein Fahrverbot droht und der dadurch vielleicht seiner wirtschaftlichen Grundlage beraubt wird, ohne Rechte sein und einer Maschine vertrauen?« In seinem jüngsten Fall vor dem Amtsgericht Dillenburg wurde eine Autofahrerin freigesprochen, weil das Gerät laut vier Sachverständigen nicht auf korrektes Funktionieren kontrolliert werden konnte.
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