Beweis

Versicherung

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Eine Versicherung muss für eine »Eigenbrandstiftung« den vollen Beweis erbringen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Bloße Indizien oder gar Vermutungen genügten nicht. Denn es dürfe nicht zu Lasten des Versicherten gehen, wenn der gesamte Vorgang unaufgeklärt bleibe (Az. 10 U 163/08). Das OLG gab der Zahlungsklage eines Hauseigentümers gegen seine Hausrat- und Gebäudeversicherung statt. Diese hatte nach einem Gebäudebrand den Verdacht geäußert, der Kläger habe sein Anwesen wegen Verschuldung selbst angezündet.

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