Krankenversicherung: Ab November auch computergestützte Beratung möglich
Verbraucherzentrale
Seit Anfang des Jahres zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten den gleichen Beitragssatz. Allerdings können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Glaubt man den Ankündigungen in den Medien, wollen (müssen) zahlreiche gesetzliche Krankenkassen demnächst von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Im Ergebnis einer Umfrage würden 42 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten im Falle der Erhebung eines Zusatzbeitrages einen Wechsel der Krankenkasse in Betracht ziehen. Aber wie findet ein wechselwilliger Verbraucher seine »richtige« Krankenkasse? Welche Kasse berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse des Verbrauchers am besten?
Fragen, die für den einzelnen Verbraucher schwer zu beantworten sind. Die Service- und Leistungsangebote der gesetzlichen Kassen sind differenziert, umfänglich und schwer vergleichbar. Satzungsmehrleistungen, Modellvorhaben, Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, Bonusmodelle, Wahltarife, Service und Einsparpotenzial – erst im Detail wird erkennbar, wo die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen liegen und welche Kasse den individuellen Gegebenheiten und gewünschten Leistungen am nächsten kommt.
Es gibt Kassen, die befreien von der Praxisgebühr, wenn man an einem bestimmten Programm teilnimmt. Andere Kassen zahlen teilweise die Kosten für homöopathische Arzneimittel. Wieder andere Kassen vergeben an Versicherte, die aktiv und regelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen teilnehmen, Punkte, die gegen Sachprämien oder Gesundheitsleistungen wie z.B. Zahnreinigungen eingetauscht werden können. Bei anderen Kassen wiederum gibt es dafür sofort Bargeld. Derartige Regelungen sollen bei den Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten bieten. Für die Teilnahme an Präventions- und Gesundheitskursen werden Zuschüsse in sehr unterschiedlicher Höhe gezahlt. Dabei geht es um Differenzen von mehreren hundert Euro im Jahr.
Die Verbraucherzentralen unterstützen wechselwillige Verbraucher bei der Entscheidungsfindung ab November 2009 mit einer computergestützten Beratung. In den Beratungsstellen können sich interessierte Verbraucher gegen eine Kostenbeteiligung von 15 Euro die TOP 10 jener Krankenkassen per Computerprogramm aufzeigen lassen, die ihre individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigen. Darüber hinaus ist ein Vergleich von drei Krankenkassen in einer Gegenüberstellung der detaillierten Leistungen möglich. Das ist eine solide Grundlage dafür, um in aller Ruhe zu Hause die richtige Kasse für sich auswählen zu können.
Noch ein Wort zum Thema Krankengeld. Wer eine private Krankentagegeldversicherung abschließen will, wird gefragt, welchen Betrag er benötigt. Innerhalb bestimmter Grenzen – beispielsweise bis 100 Euro pro Tag – kann man frei und ohne Nachweis des Einkommens wählen. Bei Krankheit wird allerdings nicht mehr als das Nettoeinkommen gezahlt. Maßstab ist dabei das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate. Gerade bei Selbstständigen schwanken die Jahreseinkünfte oft. So kann es passieren, dass man zwar für ein hohes Tagegeld Beiträge gezahlt hatte, aufgrund nachgewiesenermaßen geringerer Einkünfte aber weniger als ursprünglich vereinbart bekommt. Natürlich ist auch der umgekehrte Fall möglich.
Um Ärger zu vermeiden, sollte man seinen Vertrag regelmäßig überprüfen. Laut Vertragsbedingungen ist man sogar verpflichtet, der Versicherung mitzuteilen, wenn das Nettoeinkommen »nicht nur vorübergehend« sinkt. Dann werden die Versicherungssumme und der Beitrag entsprechend reduziert.
Wenn das Nettoeinkommen hingegen steigt, kann die Erhöhung des Tagegeldes beantragt werden. Diese Vertragsveränderung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung, auch die sonst üblichen Wartezeiten fallen nicht an. In einem solchen Fall ist der Einkommensnachweis vorzulegen. Natürlich ist der neue Tarif entsprechend teurer. Manche Versicherer begrenzen die Erhöhung, das können beispielsweise zehn Prozent pro Jahr sein.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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