Rabiate Kindergärtnerin
Rechtsprechung
Wegen ihrer rabiaten Erziehungsmethoden hat das Amtsgericht Gera gegen eine Kindergärtnerin zwei Jahre Berufsverbot verhängt.
Zudem wurde die 59-Jährige zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss 2400 Euro an Kindereinrichtungen zahlen.
Der Strafrichter sah es den Angaben nach als erwiesen an, dass die Frau im Kindergarten einen Einjährigen in einen dunklen Raum gesperrt sowie andere Kinder zum Essen gezwungen hatte. Sie bestritt die Vorwürfe vehement und stellte sich als Mobbing-Opfer dar.
Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, im Sommer 2008 Kinder auch geschlagen oder zur Strafe für volle Windeln kalt abgeduscht zu haben. Eltern hatten sich gewundert, warum ihre Kinder Schlafstörungen und Angst vor der Dusche bekamen oder kein Fleisch mehr essen wollten. Nachdem solches Verhalten bei mehreren Kindern aufgefallen war, geriet die 59-Jährige in Verdacht.
«Ich schwöre ihnen: Ich habe keinem Kind etwas getan«, hatte sie noch zum Prozessauftakt Ende Oktober beteuert. Doch das Gericht sah das anders und verurteilte sie wegen Freiheitsberaubung sowie in drei Fällen von Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung. Die übrigen Vorwürfe seien eingestellt worden, da sie gegenüber diesen Punkten nicht wesentlich ins Gewicht fielen, hieß es.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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