Verloren

Der Internationale Sportgerichtshof hat geurteilt: Claudia Pechsteins Sperre durch den Weltverband war rechtens, meinten die Schiedsrichter in Lausanne und begründeten in sachlichem Ton: Die stark verdächtigen Werte habe Pechstein nicht erklären können, von Doping ist also auszugehen.

Das Retikulozyten-Wirrwarr in der Causa Pechstein ist damit vorerst geklärt. Selbst wenn Pechstein nun beim angekündigten Gang vor ein Schweizer Bundesgericht noch Recht bekommen sollte (der Prozess würde dann erneut an den CAS verwiesen), ist ein Olympiastart für die Berlinerin (»Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin«) nicht mehr zu schaffen.

Claudia Pechstein hat gestern nicht nur einen Prozess verloren, sondern viel mehr: ihren Ruf als Sportlerin, ihre Anstellung bei der Bundespolizei, einige Sponsorengelder und ihr Ansehen als Mensch – in einem Prozess, der »nur« nach den Regeln der Sportgerichtsbarkeit geführt wurde. Diese Regeln erlauben seit dem Beginn dieses Jahres eine Beweislastumkehr.

Um die Dopingseuche einzudämmen, geht der Spitzensport im Zweifelsfalle lieber von der Schuld der Angeklagten als von ihrer Unschuld aus. Eine traurige Vorstellung. Wenn auch nicht so traurig wie die von einer Hightech-gedopten Rekord-Olympiasiegerin.

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