Lohnspirale dreht weiter nach unten

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 2 Min.
Mit einem neuen »Zukunftsvertrag« haben die Gewerkschaften ver.di und komba sowie der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport vor allem eine weitere Einkommensabsenkung für künftige neu Eingestellte in den Bodendiensten auf dem Rhein-Main-Flughafen vereinbart.

Mehr als 5000 Fraport-Beschäftigte sind am Frankfurter Flughafen im Bereich der Bodendienste derzeit beschäftigt. Für sie wurde unlängst ein Tarifabschluss ausgehandelt, der sich zwar auch weiterhin an das bisher gültige Tarifwerk des Öffentlichen Dients (TVÖD) anlehnt, dieses allerdings schrittweise aushöhlt.

Während die Beschäftigten ihre bisherigen Eingruppierungen behalten und übertarifliche Leistungen durch künftige Einkommenserhöhungen des TVÖD schrittweise »aufgezehrt« werden sollen, gilt für Neueingestellte ab 1. Januar 2010 eine Tariftabelle, die vom TVÖD-Niveau deutlich nach unten abweicht. So wird etwa das Weihnachtsgeld, das nach TVÖD bisher je nach Einkommensgruppen zwischen 60 und 90 Prozent eines Monatseinkommens beträgt, für die »Neuen« auf maximal 30 Prozent abgesenkt.

Verschlechterungen gibt es etwa auch beim Zusatzurlaub für Beschäftigte in Wechselschicht. So erhalten künftige Fraport-Mitarbeiter nur noch für je drei statt wie bisher für je zwei zusammenhängende Monate einen Tag Zusatzurlaub. Auf das Jahr verteilt sind das zwei Tage weniger. Auch bisherige Regelungen über eine Bezahlung der Pausen bei Wechselschicht sollen keine Anwendung mehr finden.

Mit dem Tarifabschluss wollten beide Verhandlungsparteien wohl ihr Gesicht wahren. So hat das Management der mehrheitlich noch im öffentlichen Besitz befindlichen Fraport AG zumindest auf dem Papier einem weitgehenden Verzicht auf Ausgliederung der Bodendienste zugestimmt, wie ihn die Gewerkschaft verlangt hatte. »Auslagerungen oder konzernweite Verlagerungen sind nur dann für begrenzte Aufgabengebiete zulässig, wenn dies zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Bereiche aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist«, heißt es allerdings einschränkend in dem Papier.

Eine Übertragung von Aufgaben oder Geschäftsfeldern auf andere Unternehmen käme »nur unter bestimmten Voraussetzungen« in Frage, so etwa, wenn es »wirtschaftlich und funktional sinnvoll« sei und zudem »anhand geeigneter Unterlagen dargelegt« werde, heißt es in einer ver.di-Tarifin- formation.

Dies lässt Spielraum für Interpretationen und könnte weiteres Erpressungspotenzial in den nächsten Jahren beinhalten. Ein absoluter Ausgliederungsverzicht jedenfalls sieht anders aus.

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