Neuer Prozess im Fall Oury Jalloh?
Bundesgerichtshof kündigt Urteil in drei Wochen an / Zweifel am Freispruch eines Polizisten deutlich
Der Bundesgerichtshof, der am Donnerstag über die Revision zum Freispruch eines Polizeibeamten verhandelte, zog einige Punkte im Urteil des Landgerichts Dessau in Zweifel. Der BGH will sein Urteil am 7. Januar, dem fünften Jahrestag des Todes Oury Jallohs verkünden, wie die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats mitteilte. Der aus Sierra Leone stammende Flüchtling war unter ungeklärten Umständen in seiner Zelle verbrannt. Bei der Hauptverhandlung waren zwei Polizeibeamte vom Verdacht fahrlässiger Tötung freigesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Bestätigung des Freispruchs, die Vertreter der Nebenklage dessen Aufhebung. Der Freispruch gegen einen der Beamten ist rechtskräftig.
Die Karlsruher Richter ließen am Donnerstag Bedenken gegenüber der Entscheidung des Dessauer Gerichts erkennen. »Für die Richterin waren etwa Zeitablauf und Verhalten der Beamten nach dem ersten Brandalarm nicht eindeutig belegt«, so eine Prozeßbeobachterin. So wird der vom Landgericht zugrunde gelegte Zeitablauf vom Anzünden der Liege bis zur Öffnung der Zelle mit Skepsis betrachtet.
Um eine Aufklärung des Falles hatten sich viele, etwa die Oury-Jalloh-Gedenkinitiative, seit 2005 bemüht. Der Mitbegründer der Initiative Mouctar Bah wurde nun einen Tag vor der Revisionsverhandlung von der Polizei aufgesucht. Beamte der Polizeistelle Dessau-Roßlau durchsuchten das Telecafé, in dem Bah arbeitet. Bah: »Die Beamten blieben vier Stunden lang. Sie hatten keinen Richterbeschluss bei sich.« Der Flüchtlingsorganisation Karawane für die Rechte der Flüchtlinge zufolge sprach die Polizei von einer Aktion wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Für sein Eintreten im Fall Jalloh hatte Bah erst am Sonntag die Ossietzky-Medaille der Internationalen Liga für Menschenrechte in Berlin erhalten. Diese befand, dass Bah in Dessau seit Jahren unter behördlichen Druck gesetzt wurde, weil seine »Zivilcourage offenkundig missbilligt« würde. Wiederholt fanden Polizeikontrollen in seinem Laden statt, in Jahre 2006 wurde Bah vom Ordnungsamt wegen »charakterlicher Mängel« die Lizenz für den Laden entzogen.
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