Schäuble fürchtet Karlsruher Hartz-Urteil
Höhere Regelsätze für Kinder per Gericht?
Das Bundesverfassungsgericht wird im nächsten Jahr prüfen, ob die Begrenzung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder verfassungswidrig ist. Der tatsächliche Bedarf des Kindes spielte bei der Festsetzung der Sätze keine Rolle. Vielmehr orientierte sich der Gesetzgeber am Regelsatz für Erwachsene und kürzte diesen auf eine »kindgerechte Höhe«. So kam es zu der abenteuerlichen Unterteilung in insgesamt drei Stufen: Kinder bis fünf Jahre erhalten 215 Euro. Sechs- bis 13-Jährige kriegen 251 Euro, also 70 Prozent des »normalen« Hartz-IV-Satzes. Jugendliche ab 14 Jahren bekommen 287 Euro und somit 80 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene, der momentan 359 Euro beträgt. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte bereits im Januar dieses Jahres festgestellt, dass »die prozentuale Ableitung aus dem Eckregelsatz« für Erwachsene »nicht ausreichend begründet« ist .
Die Verfassungsrichter müssen also nicht die Höhe der Regelsätze prüfen, sondern ihr Zustandekommen. Wenn das Gericht, wie erwartet, im ersten Halbjahr 2010 das Urteil fällt, dann könnten die Sätze bereits zum 1. Januar 2011 steigen. Die schwarz-gelben Koalitionäre in Berlin rechnen offenbar damit, dass Karlsruhe höhere Regelsätze verlangen wird. Auch weil Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier während einer mündlichen Verhandlung im Oktober bereits seine Zweifel am Berechnungsverfahren kundgetan hatte.
Ein Albtraum für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Nach Informationen der »Süddeutschen Zeitung« fürchtet man in seinem Ministerium, dass eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 Euro mit etwa einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche schlagen wird. Immerhin sind derzeit 1,7 Millionen Kinder auf Hartz IV angewiesen. Zudem könnte sich Karlsruhe auch mit der Situation der 650 000 alleinerziehenden Hartz-IV-Betroffenen befassen.
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