Statt neuer Jobs gab es mehr Sanktionen

Trotz Schikanen und Leistungskürzungen – die Erfolge der Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt fielen bescheiden aus

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: 5 Min.
Am 1. Januar 2005 trat in Deutschland das »Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)« in Kraft. Fünf Jahre nach Einführung treten die sozialpolitischen Verwerfungen der Schröderschen Arbeitsmarktreformen immer deutlicher zu Tage.

Die politisch Verantwortlichen für Hartz IV wurden in den vergangenen Jahren nicht müde zu betonen, dass die Reformen »wirken«. Ins selbe Horn bläst auch die kürzlich vorgelegte Hartz-IV-Bilanz des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich gehe die Reform in die richtige Richtung, so das IAB. Als Beweis muss die sinkende Zahl der arbeitsfähigen Hartz-IV-Betroffenen herhalten: Diese sei von 5,4 Millionen in 2006 auf 4,9 Millionen in 2009, also um rund 500 000, gesunken. Dieses Rechenbeispiel steht aber auf schwachen Füßen. Schließlich lag die Zahl der Hilfebedürftigen 2005, dem Jahr der Hartz-IV-Einführung, bei 5,15 Millionen – also beinahe auf dem heutigen Niveau.

Viele der Abgänge waren zudem keinesfalls einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung zu verdanken. So fielen etwa Langzeitarbeitslose aus der Statistik, weil sie mit massiven Abschlägen vorfristig in Rente gingen oder der Partner sie mitversorgen musste. Denn Personen, die persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, müssen sich gegenseitig unterstützen. Dieses System nennt sich Bedarfsgemeinschaft und soll vor allem eines: Kosten drücken.

Die generelle Krux dieser Bilanz der Arbeitsagentur aber besteht in dem Unvermögen, empirisch nachzuweisen, dass ein Rückgang der Arbeitslosigkeit auf die »Reformen« zurückzuführen ist und nicht auf den konjunkturellen Aufschwung. An anderer Stelle wird das IAB aber konkret: Eine »Aktivierung« könne nur dann erfolgreich sein, »wenn auf der Arbeitsnachfrageseite auch genügend adäquate Jobs für erwerbsfähige Hilfebedürftige verfügbar sind«, Anders ausgedrückt: Wenn nicht genügend freie Stellen vorhanden sind, nützt auch Hartz IV nichts. Eine Studie an der Universität Oldenburg mit dem Titel »Was haben die Hartz-Reformen bewirkt?« kommt dann auch zu dem Schluss, »dass der Beschäftigungsaufschwung 2006 bis Ende 2008 auch ohne die Hartz-Reformen zumindest in ähnlicher Art und Weise zustande gekommen wäre«. Die Wirkung der Arbeitsmarktreformen, also das Kernversprechen, durch Hartz die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren, ist so weder durch einen stabilen Trend noch durch Kausalitätsnachweise erhärtet.

Und die IAB-Bilanz blendet in geradezu schönfärberischer Art und Weise die massiven gesamtgesellschaftlichen Probleme aus, die mit Hartz I bis IV verbunden sind. So ist zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht keineswegs der Meinung, dass man hier in die »richtige Richtung« gehe. Sondern es erklärte 2007 eine zentrale Säule der Reform – die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern – für verfassungswidrig. Bis Ende 2010 muss die Politik dieses Problem lösen. Derzeit ist ein weiteres Verfahren in Karlsruhe anhängig, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder ebenfalls nicht verfassungskonform zustande gekommen sind.

Schwammig formulierte Bestimmungen und die rigide Sanktionspraxis der Ämter hatten Hunderttausende Verfahren vor den Sozialgerichten zur Folge. In einer großen Zahl der Fälle korrigierten die Richter die Entscheidungen der Arbeitsagenturen.

Hartz IV aber ist nicht nur eine Maßnahme, die lediglich die Langzeitarbeitslosen betrifft. Hartz IV markiert eine Zäsur in der Sozialpolitik der Bundesrepublik. So hat Hartz IV auch die Beziehungen und Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nachhaltig verändert. Hartz IV ist eine Erziehungsmaschine, die den Menschen dazu bringen soll, sich vor allem in »marktwirtschaftlichen Zusammenhängen« zu definieren, wie es der Sozialwissenschaftler Markus Promberger in seinem »Versuch einer Bilanz« sieht. Die Arbeitsagenturen kontrollieren und sanktionieren nicht nur das Tun, sondern auch die Haltung der Langzeitarbeitslosen, so das Fazit einer Studie von Olaf Behrend über »Aktivieren als Form sozialer Kontrolle«. Hartz IV mit seinen Sanktionen bis hin zum Entzug sämtlicher Leistungen wirkt so als gesellschaftliches Disziplinierungsmittel und gilt mittlerweile als Synonym für sozialen Abstieg. Im Zuge der Durchsetzung des Gesetzes wuchs in Deutschland der Niedriglohnsektor und die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist geprägt durch die Zunahme sogenannter atypischer Beschäftigungsformen wie Zeit- oder Leiharbeit. Dazu gehört auch die Zahl von 1,3 Millionen »working poor«, also Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit auf Hartz IV angewiesen sind, weil die Löhne nicht zum Leben reichen.

Eine Bilanz von Hartz IV wäre unvollständig, ohne auf die politischen Verwerfungen im Gefolge dieser Sozialpolitik hinzuweisen. Sie brachte nicht nur mehrere hunderttausend Bürger auf die Straße, sondern veränderte auch die politische Landschaft. Aus den Protesten gegen das Gesetz entstand mit der LINKEN eine neue Partei, während die bei Hartz IV federführende SPD bei der vergangenen Bundestagswahl eine katastrophale Niederlage erlitt. Fünf Jahre Hartz IV sind das sichtbarste Symptom für den tief greifenden gesellschaftlichen Wandel in der Bundesrepublik, der auf neoliberalen Grundsätzen wie Glaube an den Markt und Deregulierung basiert. Das Subjekt wird zum bloßen Anbieter der Ware Arbeitskraft degradiert. Den Marktideologen gilt der Arbeitsmarkt als Schüssel für das Problem der Arbeitslosigkeit. Deshalb starteten sie das Großexperiment Hartz IV.

Ob sich nun angesichts der Finanzkrise eine dauerhafte Neubewertung von Markt und Politik und in dessen Folge auch von Hartz IV einstellen wird, bleibt abzuwarten. Das Verfassungsgericht will jedenfalls Anfang 2010 entscheiden, ob die Regelsätze zumindest für Kinder angehoben werden müssen, was einer der Forderungen des Kinderschutzbundes und anderer Wohlfahrtsverbände entspräche.

  • Februar 2002: Die Bundesregierung beauftragt die »Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« – kurz Hartz-Kommission. Ihr gehören lediglich zwei Gewerkschaftsfunktionäre, dafür aber acht Wirtschaftsvertreter an.
  • August 2002: Die Kommission präsentiert ihre Ergebnisse.
  • August 2002: Bundesregierung beschließt Umsetzung der Kommissions-Vorschläge in vier Schritten (Hartz I-IV).
  • Januar 2003: Erstes Gesetz und zweites Gesetz für »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I und II)« treten in Kraft. Fortan gelten verschärfte Zumutbarkeitsregelungen für Arbeitslose. Die Zulässigkeit von Zeitarbeit wird erweitert und sogenannte Ich-AGs eingeführt.
  • März 2003: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verkündet Agenda 2010. Der Kanzler will »Leistungen des Staates kürzen« und »Eigenverantwortung fördern«.
  • Januar 2004: Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) tritt in Kraft. Aus der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) wird die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit). Zudem können nun Sperrzeiten gegen Arbeitslose schneller verhängt werden.
  • August 2004: Höhepunkt der Proteste gegen das Hartz IV. In über 200 Städten demonstrieren mindestens 200 000 Menschen.
  • Januar 2005: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Harz IV).
  • Dezember 2007: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die mit Hartz IV eingeführten Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig.
  • Januar 2009: Das Bundessozialgericht hält den Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig. fal
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