Unfall kann Schrottplatz bedeuten
Versicherung
Ein Unfall mit einem alten Auto kann das Ende selbst für geliebte Rostlauben bedeuten: Liegen die Reparaturkosten nämlich um 130 Prozent über dem Betrag, den es kosten würde, dasselbe Modell nochmals zu kaufen, muss die Versicherung sie nicht komplett zahlen. Wenn ein Auto in solchem Maße beschädigt sei, liege ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, so das Urteil des Amtsgerichts München (Az: 345 C 4756/09). Deshalb müsse die Versicherung lediglich die Kosten für den Neukauf eines ähnlichen Wagens zahlen. Durch die 130-Prozent-Grenze werde dem Wunsch des Besitzers, seinen Wagen zu behalten, ausreichend Rechnung getragen. Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf das Auto einer Frau aufgefahren und hatte dabei unter anderem das Heck beschädigt. Der Ehemann der Frau klagte, weil die Versicherung des Unfallverursachers nicht die gesamten Reparaturkosten von 7243 Euro übernehmen wollte. Als Grund wurde angegeben, dass das Auto selber nur noch 2500 Euro wert sei. Auch die Wiederbeschaffung würde nur 5500 Euro kosten, hieß es. Die Versicherung zahlte 3506 Euro. Das war dem Autobesitzer zu wenig: Für dieses Geld bekomme er kein entsprechendes Auto. Da die Kosten für eine Reparatur um nur 1,7 Prozent über der gesetzlich vorgesehenen 130-Prozent-Grenze lagen, forderte er das gesamte Geld ein.
Das Gericht lehnte dies ab, weil zum einen die Grenze gelte und zweitens für das Geld sehr wohl ein ähnliches Auto zu bekommen sei.
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