Ohne Schneeketten zum Wintersport kann teuer werden

Straßenverkehr

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Gerade zur Urlaubszeit sollten Autofahrer Schneeketten als Ergänzung zu den Winterreifen im Auto mitführen, raten die Autoexperten der Kfz-Innung. Denn extreme Schneelage, starkes Gefälle und Steigungen in den europäischen Hoch- und Mittelgebirgen sind Gefahren, die Autofahrer auch mit Winterreifen unter Umständen nicht bewältigen können.

Der Einsatz von Schneeketten bei extremen Wetter- und Straßenbedingungen ist daher oftmals unausweichlich und hilft allen Verkehrsteilnehmern.

In vielen europäischen Ländern besteht zudem auf einigen Straßen in den Wintermonaten Schneekettenpflicht, das heißt: Autofahrer müssen auf solch extra ausgeschilderten Strecken Ketten montieren! Das ist auch dann der Fall, wenn die befahrene Straße frei von Schnee und Eis ist.

Es empfiehlt sich, die Kettenmontage bereits vor dem ersten Einsatz zu üben, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt. Die Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge, die auf der Straße fahren, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten aufgezogen haben. In den meisten Ländern darf man nicht schneller als 50 km/h mit Schneeketten fahren.

Achtung: Sogenannte »Anfahrhilfen« sind keine Schneeketten und reichen nicht aus, wenn auf einer Strecke Schneeketten vorgeschrieben sind.

Nicht nur in der Schweiz und Österreich drohen bei Verstoß gegen die Schneekettenpflicht Bußgelder. Auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern wird die unterlassene Montage mit Geldstrafen geahndet. Während man in Deutschland mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden kann, können Verstöße gegen die angeordnete Schneekettenpflicht in Frankreich mit Geldbußen ab 35 Euro, in Österreich mit mindestens 36 Euro belegt werden. In der Schweiz fallen umgerechnet 65 Euro Bußgeld an. Mit Strafen ab 70 Euro können Autofahrer in Italien rechnen.

Zusätzlich besteht im Falle eines Unfalls unter Umständen nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Kommt es wegen fehlender Winterausrüstung zur Verkehrsbehinderung mit Unfallfolge, ist die Versicherung befugt, ihre Leistungen entsprechend zu kürzen. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug kann die Vollkasko die Unfallursache auf grobe Fahrlässigkeit hin überprüfen lassen.

Schneeketten- und Winterreifen-Pflicht in europäischen Wintersportländern:

Österreich: Schneeketten können für bestimmte Straßen je nach Wetterlage vorgeschrieben werden. Laut Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 57/2006) müssen Fahrzeuge über 3,5 t vom 15.11. bis 15.03. Winterreifen montiert und Schneeketten dabei haben.

Schweiz: Auf Straßen mit entsprechender Beschilderung sind Schneeketten vorgeschrieben.

Italien: Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind in bestimmten Gebieten vorgeschrieben (z. B. Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April).

Frankreich: Die Benutzung von Winterreifen (»Pneus neige«) kann vorgeschrieben sein. Auf manchen Gebirgsstraßen besteht Schneekettenpflicht, die durch Verkehrszeichen signalisiert wird. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.

Spanien: Schneeketten sind nur auf schnee- oder eisbedeckten Straßen erlaubt.

Ungarn: Im Winter müssen Sie Schneeketten mitführen. Wer keine Ketten mitführt, kann an der Grenze sogar abgewiesen werden.

Slowenien: Fahrzeuge ohne Winterreifen müssen vom 15. November bis zum 15. März Schneeketten mitführen.

Norwegen: Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 1. November bis 1. Mai vorgeschrieben.

Bosnien-Herzegowina: Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 15. November bis 15. April vorgeschrieben.

Bulgarien: Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 1. November bis 31. März vorgeschrieben.

Mazedonien: Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 15. Oktober bis 15. März vorgeschrieben.

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