Deutsche Seniorenliga: Gutgläubigkeit und Angst hat so mancher teuer bezahlt

Kriminalität

  • Lesedauer: 8 Min.

Während Betrüger beiderlei Geschlechts ihren Opfern falsche Tatsachen vorspiegeln und sie auf diese Weise dazu bringen, Geld oder Wertgegenstände freiwillig herauszugeben, erfolgt der Diebstahl in der Regel ohne vorherige Kontaktaufnahme – so entwenden Diebe Geld und Wertgegenstände beispielsweise bei einem Einbruch oder Handtaschenraub. Beim Trickdiebstahl, so die Deutsche Seniorenliga, liegt ein Mix aus beiden Delikten vor, da die Täter eine persönliche Beziehung oder zumindest ein Anliegen vortäuschen und ihre Opfer so geschickt ablenken, dass sie den Diebstahl erst im Nachhinein bemerken.

Doch unabhängig davon, um welchen Tatbestand es sich handelt – so oder so bedienen sich die Täter krimineller Methoden, um den vor allem älteren Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Durch unerlaubte Werbeanrufe, mit falschen Gewinnversprechen oder im Rahmen unseriöser Haustürgeschäfte und Kaffeefahrten drängen skrupellose Geschäftemacher ihrer Kundschaft etwas auf, das sie überhaupt nicht haben will.

Aus Gutgläubigkeit, Angst oder um den redegewandten Verkäufer wieder loszuwerden, wird so mancher Vertrag unterzeichnet oder ein völlig überteuertes Produkt gekauft. Dabei ist es wiederholt vorgekommen, dass Unterschriften gefälscht, Vertragsabschlüsse vorgetäuscht und Verträge zurückdatiert wurden, um das 14-tägige Widerrufsrecht auszuhebeln.

Manche Betrüger lassen sich die Bankverbindung geben und räumen anschließend das Konto ab. Andere locken Senioren mit falschen Versprechen zu einer Kaffeefahrt und schüchtern sie mit Drohungen ein, falls sie keines der angebotenen Produkte kaufen. Wieder andere gaukeln ihnen angebliche Gewinne vor, die einen Anruf bei einer teuren Telefonnummer erfordern oder bei einer Reise horrende Nebenkosten beinhalten. Dabei ist das Recht auf Ihrer Seite:

– Schon seit 2004 sind unerwünschte Werbeanrufe verboten. Diese Vorschriften wurden jetzt noch einmal erheblich verschärft. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung können mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro bestraft werden. Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn die oder der Angerufene diesen vorher explizit zugestimmt hat. Unterdrücken Werber die Rufnummer, kann sie das 10 000 Euro kosten.

– Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Das gilt für alle Geschäfte, die am Telefon und an der Haustür abgeschlossen werden. Dazu zählen neben Kaffeefahrten und Verkaufspartys mit der oben genannten Gesetzesänderung auch Zeitschriftenabonnements und Lottoverträge, die am Telefon zustande kommen.

– Zudem gelten falsche Versprechen bei Kaffeefahrten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als strafbare Werbung. Der Verkauf von angeblichen Wundermitteln verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.

– Jemanden mit falschen Gewinnversprechen zu täuschen ist ebenso verboten wie die Kopplung des Gewinns an einen Anruf bei einer teuren Servicenummer. Die Weitergabe der Kundendaten ist leider zulässig, allerdings können Verbraucher der Werbeflut ein Ende bereiten, indem sie ihre Anschrift nur mit dem Hinweis herausgeben, dass diese nicht zu Werbezwecken verwendet werden darf. Ein Zettel mit der Aufschrift »Keine Werbung« am Briefkasten tut sein Übriges.

Neben dieser Art von Geschäftemacherei gibt es zahlreiche Kriminelle, die in der Regel mit Tricks versuchen, sich Zugang zur Wohnung ihrer Opfer zu verschaffen. Dabei sieht es auf den ersten Blick so aus, als verfügten sie über unzählige Methoden, um ihr Ziel zu erreichen – tatsächlich handelt es sich jedoch um einige wenige Muster in leicht abgewandelten Varianten.

Typische Vorgehensweisen sind folgende:

Vortäuschen einer offiziellen Funktion: Betrüger geben sich als Handwerker oder Angestellte der Stadtwerke oder der Hausverwaltung aus, um angebliche Wartungsarbeiten durchzuführen oder Stromkosten nachzukassieren. Dabei treten sie bevorzugt zu zweit auf – einer lenkt ab, die oder der andere greift ins Portemonnaie. Oder sie präsentieren Ihnen im Anschluss an die Arbeiten eine fingierte Rechnung und bestehen auf Barzahlung. Eine besonders hinterhältige Masche besteht darin, sich als Polizist vorzustellen und vermeintliches Falschgeld zu beschlagnahmen.

Vortäuschen einer Notlage: »Ich bin schwanger. Mir ist übel. Darf ich Sie um ein Glas Wasser bitten?«, oder: »Ihr Nachbar ist nicht zu Hause. Ich würde ihm gerne eine Nachricht hinterlassen. Hätten Sie wohl Stift und Zettel für mich?« In beiden Fällen nutzt ein Täter oder manchmal auch ein Paar Ihre kurze Abwesenheit, um die Wohnung nach Geld, Schmuck und Kontoinformationen zu durchsuchen oder eine teure Servicenummer anzurufen.

Vortäuschen einer persönlichen Beziehung: In diesen Fällen geben sich die Betrüger an der Haustür oder am Telefon als Enkelkinder, entfernte Verwandte oder alte Freunde aus, schildern eine Notlage und bitten um finanzielle Hilfe. Ein Bote wird vorbeigeschickt, um das Geld abzuholen, mit dem die beiden Komplizen auf Nimmerwiedersehen verschwinden.

Vortäuschen eines einmaligen Angebots: Eine günstige Gelegenheit, das Superangebot, das nur noch an diesem Tag so billig zu haben ist, die Unterschrift, mit der man Gutes tut – zu kaufen sind Teppiche, magnetische Einlegesohlen oder Zeitschriften. Bei dieser Variante des Trickbetrugs müssen die Täter nicht zwangsläufig bei Ihnen vor der Tür stehen, sie können auch telefonisch, auf der Straße oder bei Kaffeefahrten mit Ihnen in Verbindung treten.

Tipps gegen Tricks: Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen! Ein selbstbewusstes Auftreten, das nötige Hintergrundwissen und ein entschiedenes »Nein!« im richtigen Moment sind das Rüst- und Handwerkszeug, mit dem Sie Trickdieben, Betrügern oder aufdringlichen Verkäufern Einhalt gebieten.

Am Telefon:

– Seien Sie grundsätzlich vorsichtig mit der Weitergabe Ihrer Anschrift und Telefonnummer an Dritte.

– Vermeiden Sie mündliche Zusagen am Telefon.

– Damit Telefonverkäufer, die das Werbeverbot ignorieren, abgemahnt werden können, notieren Sie sich am besten Name und Adresse der Firma, Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs und geben diese Informationen anschließend an Ihre Verbraucherzentrale weiter.

– Ist Ihnen das zu aufwendig? Dann beenden Sie das Telefonat doch einfach durch Auflegen.

An der Haustür:

- Lassen Sie Verkäufer gar nicht erst in Ihre Wohnung, wenn Sie das nicht möchten.

– Fühlen Sie sich nicht zum Kauf eines Produkts oder eines Zeitschriftenabos verpflichtet.

– Wenn Sie doch etwas kaufen möchten, zahlen Sie nicht bar. Sollten Sie es sich später anders überlegen, haben Sie Probleme, Ihr Geld zurückzubekommen.

– Achten Sie bei einer Bestellung auf das richtige Datum im Vertrag und verlangen Sie einen Durchschlag.

– Quittieren Sie niemals den Empfang eines Werbegeschenks – Sie könnten versehentlich ein Abo bestellen.

Bei Kaffeefahrten:

– Erkundigen Sie sich vorab beim Ordnungsamt, ob die Kaffeefahrt angemeldet wurde. Wenn nicht, deutet alles auf einen unseriösen Veranstalter hin.

– Bestehen Sie auf Einhaltung der Versprechen.

– Lassen Sie sich nicht durch Drohungen einschüchtern.

– Achten Sie beim Kauf oder einer Bestellung darauf, dass Name und Adresse des Verkäufers vollständig aufgeführt sind. Im Falle einer Reklamation ist die alleinige Angabe des Postfachs wenig Erfolg versprechend.

Bei Gewinnmitteilungen:

– Lesen Sie das Kleingedruckte und lassen Sie sich niemals dazu überreden, den »Gewinn« persönlich abzuholen.

– Rufen Sie keine teuren Telefonnummern an (z. B. beginnend mit 0190 oder 0900), um den Gewinn zu bestätigen, und überweisen Sie auch keine Notargebühren oder sonstigen Geldbeträge.

Allgemeine Tipps:

– Lassen Sie sich im Telefonbuch stets ohne Anschrift und nur mit abgekürztem Vornamen eintragen.

– Öffnen Sie die Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre.

– Lassen Sie niemanden herein, den Sie nicht kennen.

– Fordern Sie Polizisten, Amtspersonen oder Beschäftigte von bekannten Unternehmen auf, Ihnen den Dienstausweis zu zeigen. Fragen Sie im Zweifelsfall zunächst bei der entsprechenden Behörde oder Abteilung telefonisch nach.

– Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter, Ihnen grundsätzlich Bescheid zu sagen, wenn Handwerker kommen.

– Unterschreiben Sie nichts, geben Sie weder Geld noch Ihre Kontodaten heraus.

– Bewahren Sie keine größeren Summen Bargeld zu Hause auf. Die sind bei Ihrer Bank oder Sparkasse besser aufgehoben.

– Sind Sie Opfer eines Trickbetrugs geworden oder haben Sie die Betrugsabsicht rechtzeitig erkannt, verständigen Sie sofort die Polizei und informieren Sie Ihre Verbraucherzentrale.

– Sie brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn Sie jemandem in einer vermeintlichen Notlage nicht selbst helfen. Bieten Sie stattdessen an, die Polizei, den ärztlichen Notdienst oder jemanden in der Nachbarschaft zu verständigen.

Wenn Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Betrugs oder Diebstahls geworden sind, gilt es nun, größeren Schaden abzuwenden, sich zur Wehr zu setzen und dafür zu sorgen, dass den Gaunern das Handwerk gelegt wird, damit es anderen nicht ebenso ergeht wie Ihnen.

Ob am Telefon, an der Haustür oder per Internet – jede Ware, die Sie kaufen, können Sie innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Den Widerruf erklären Sie am besten schriftlich (z. B. bei Verträgen) oder durch Rücksendung bzw. Rückgabe der Ware. Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer EC- oder Kreditkarten müssen Sie diese umgehend sperren lassen. Erst dann sind Sie als Karteninhaberin oder -inhaber bei Missbrauch von der Haftung freigestellt. Unter der zentralen und kostenlosen Rufnummer 116 116 erreichen Sie die Sperrvermittlung rund um die Uhr. Hier können Sie auch Ihre PIN- und TAN-Nummern für das Online-Banking, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion und die SIM-Karte Ihres Handys sperren lassen.

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