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Fördermittel: Neuregelung jetzt in Kraft getreten

Modernisierung

  • Lesedauer: 2 Min.

Energieeffizienz wird belohnt. Dieses Prinzip soll den Brennstoffbedarf für die Wärmeerzeugung in Gebäuden senken. Bauherren oder Modernisierer können deshalb finanzielle Hilfen vom Staat bekommen, wenn sie durch geeignete Maßnahmen für optimale Energieausnutzung und besonders niedrige CO2-Emissionen sorgen. Der Hintergrund dieser Förderung ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die schon seit einigen Jahren bauliche und gebäudetechnische Anforderungen zusammenfasst. Mit der novellierten EnEV 2009 sind die Vorgaben für Neubauten und Gebäudesanierungen gegenüber der Fassung von 2007 deutlich verschärft worden: Der zulässige Energiebedarf für Heizung und Warmwasser wurde noch einmal um 30 Prozent gesenkt.

Auch die Förderkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind entsprechend angepasst worden. Nach dem Ablaufen einer Übergangsfrist gelten sie nun seit dem 1. Januar 2010 bei allen Anträgen für die Programme »Energieeffizient Bauen« und »Energieeffizient Sanieren«. Wie viel Zuschuss oder Kredit es z. B. für die energetische Gesamtsanierung eines Gebäudes gibt, hängt davon ab, inwieweit der so genannte KfW-Effizienzhaus-Standard eingehalten bzw. übertroffen wird. KfW-Effizienzhaus 85 bedeutet: Der maximale Energiebedarf dieses Gebäudes beträgt gegenüber einem Standard-Neubau nach EnEV 2009 nur 85 Prozent. In diesem Fall kann der Zuschuss durch die neuen Konditionen jetzt bis zu 15 000 Euro betragen, ein Darlehen weiterhin maximal 75 000 Euro. Interessant für viele ist aber auch die mögliche Förderung bestimmter Einzelmaßnahmen oder deren Kombination. Neben zinsvergünstigten Krediten gibt es dabei ebenfalls eine Zuschuss-Variante, die den Hausbesitzer mit bis zu 2500 Euro entlastet. Zu den förderfähigen Investitionen gehört ausdrücklich auch der Umstieg auf eine neue Heizung mit Brennwerttechnik. Eine Maßnahme, die nicht nur die Heizkosten senkt, sondern häufig auch die Nutzfläche des Hauses erweitert. Durch den Einbau eines kompakten Gas-Wand-Heizkessels in Küche, Bad oder Dachgeschoss entsteht zusätzlicher Platz für Hobby oder Vorratslager. Möglich ist das heute an jedem Standort, auch ohne Gasnetzanschluss: Der Einbau flüssiggasbetriebener Heizungen, die nicht auf eine leitungsgebundene Versorgung angewiesen sind, fällt ebenfalls unter die förderfähigen Einzelmaßnahmen. www.kfw-foerderbank.de.

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