Löschen statt Sperren

»Zugangserschwerungsgesetz« für Internet soll ersetzt werden / Viele Fragen offen

  • Christoph Dernbach, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätten Zensurgegner in ihrem Kampf gegen die geplanten Internetsperren der Bundesregierung einen großen Triumph erzielt. In einem Brief an Bundespräsident Horst Köhler kündigte die schwarz-gelbe Koalition ein Gesetz zur Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Netz an. Man wolle nicht auf der Sperrung dieser Seiten bestehen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Dienstag. Bei den Netzaktivisten stößt ein neues »Löschgesetz« jedoch auf große Skepsis.

Das »Zugangserschwerungsgesetz« war noch vor der Bundestagswahl 2009 mit der damaligen schwarz-roten Regierungsmehrheit trotz heftiger Proteste in Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Besonders die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich für die Einrichtung virtueller Stoppschilder im Web stark gemacht, um die Zugriffe auf Kinderpornos im Netz zu unterbinden. Dazu sollten beim Bundeskriminalamt Sperrlisten von verbotenen Webseiten gepflegt werden, die von den Internet-Providern dann blockiert werden müssten.

Die Internetgemeinde sah in dem Gesetz vor allem den Versuch, flächendeckend eine Infrastruktur für eine Online-Zensur einzurichten und verpasste der Familienministerin den Schimpfnamen »Zensursula«. Statt Barrieren einzurichten, die von Kriminellen ohnehin einfach zu umgehen seien, sollte sich die Regierung besser um die Löschung der widerlichen Inhalte kümmern, forderten die Aktivisten und versammelten 130 000 Unterstützer in einer Online-Petition. Auch die FDP lehnte das Gesetz ab.

Nach dem Regierungswechsel in Berlin zeichnete sich schnell ab, dass es unter Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr für das alte »Zugangserschwerungsgesetz« gibt. In der Koalitionsvereinbarung wurde dann das Prinzip »Löschen statt Sperren« verabredet. Unionsparteien und Liberale einigten sich außerdem darauf, das bereits verabschiedete Gesetz zunächst ein Jahr lang nicht anzuwenden. Köhler hat das Sperrungsgesetz bislang nicht unterzeichnet und von der Regierung weitere Informationen verlangt. Dem kam die Regierung nun mit ihrem Brief nach.

Netzaktivisten wie Markus Beckedahl sehen aber auch nach dem neuen Vorstoß noch eine Menge offener Fragen, obwohl die Bundesregierung auf ihre Forderung »Löschen statt Sperren« eingeht: »Wird mit der Umformulierung des Gesetzes zukünftig nachhaltig verhindert, dass weitere Sperrfantasien wieder auferstehen?«, schreibt Beckedahl in seinem Blog »netzpolitik.org«. Offen sei auch die Frage, was mit der Sperrinfrastruktur bei den Providern nun geschehe.

Für Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club beweist der Vorstoß der Bundesregierung, dass es sich bei dem Sperrgesetz »damals um ein reines Wahlkampfmanöver gehandelt« habe. Der Richtungswechsel sei zu begrüßen, allerdings solle die Bundesregierung das Gesetz nun komplett aus der Welt schaffen und nicht durch ein neues »Löschgesetz« ersetzen. Es würde schon ausreichen, wenn die bislang vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Verfolgung der Straftaten ausgeschöpft würden. »Außerdem ist es notwendig, bei den Politikern und den Strafverfolgungsbehörden die Kompetenz über technische Zusammenhänge auszubauen.«

Diese Fragen muss die Koalition in dem neuen Gesetzentwurf beantworten. In der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes an Köhler heißt es laut »Spiegel Online«, bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes »auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen«. Damit wäre das umstrittene »Zugangserschwerungsgesetz« vorerst aber noch nicht vom Tisch.

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