Folgeabschätzung mit Filter
Tabakindustrie schuf sich EU-Regelwerk nach eigenen Vorstellungen
Risiko- und Folgeabschätzungen zu EU-Richtlinien sollen dem Verbraucherschutz dienen. Offenbar ist es aber Industrievertretern mit der Tabakbranche an der Spitze gelungen, dieses Anliegen schon früh zu unterlaufen und stattdessen einen unternehmenszentrierten Ansatz im Regelwerk der Union zu etablieren. Den Nachweis darüber haben jetzt Wissenschaftler der britischen Universitäten Bath und Edinburgh erbracht. Im Januar erschien ihre Studie im Wissenschaftsmagazin »PLoS Medicine«.
Die teils verdeckt geführte Lobbyarbeit ist heute nur deshalb noch nachvollziehbar, weil die Tabakindustrie in den USA durch Schadenersatzklagen dazu verurteilt wurde, unzählige interne Dokumente zu veröffentlichen. Die Unterlagen sind im Internet zugänglich und unter dem Begriff »Legacy Tobacco Documents« bekannt. Bisher hatten sie vor allem dazu gedient, die Bemühungen der Branche zur Beeinflussung der Tabakkontrollpolitik zu zeigen, weniger Aufmerksamkeit galt deren Aktivitäten in breiteren politischen Debatten.
Die Wissenschaftler identifizierten unter mehr als 10 Millionen Schriftstücken 714 aus dem Hause British American Tobacco (BAT), die auf eine Federführung des Konzerns bei der Kampagne zur Modifizierung der EU-Folgeabschätzung hinweisen. Über den Vertrag von Amsterdam sollten Mitte der 1990er Jahre grundsätzliche europäische Bestimmungen so umgestaltet werden, dass die Wirtschaft von bürokratischen Lasten befreit würde.
BAT, zweitgrößter Zigarettenhersteller der Welt mit Sitz in London, nutzte für dieses Vorgehen Netzwerke verschiedener Industriezweige und entzog sich selbst der Aufmerksamkeit der EU-Offiziellen, wie von einer britischen Beratungsfirma empfohlen. Bis Herbst 1996 führte BAT mit Unternehmen wie SmithKline Beecham, Zeneca, Shell und British Petroleum Gespräche darüber, wie die europäische Gesetzgebung beeinflusst werden könnte. BAT operierte dabei offensichtlich entsprechend der erprobten Strategie eines Konkurrenten: Philip Morris hatte versucht, mittels einer Kampagne zur Neubestimmung von Risikoabschätzungen in den USA die Einordnung des Passivrauchens als Krebs auslösend zu bekämpfen.
Folgenabschätzungen sollten nach Ansicht der Unternehmen auf eine rein ökonomische Grundlage gestellt werden. In Kosten-Nutzen-Analysen würden dabei Geldeinheiten verglichen. Soziale, ökologische oder gesundheitliche Folgen, in der Regel komplexer und aufwendiger zu bestimmen, bleiben außen vor, wenn Unternehmen Standards setzen. Das »einfachere« Vorgehen lockt auch EU-Offizielle, die sich oft des Bürokratievorwurfes erwehren müssen, in die Falle der bevorzugten Informationsversorgung durch Konzerne.
BAT beschrieb seinen politischen Erfolg intern als »bedeutenden Sieg«. Auch wenn sich die EU-Kommission heute bei der Folgenabschätzung auf eine ausgewogene Dreisäulenstrategie beruft, die soziale, ökonomische und ökologische Aspekte einbeziehen soll, sieht die Praxis häufig anders aus: Wirtschaftsinteressen werden bevorzugt. Eine Analyse von 137 Risikoabschätzungen aus den Jahren 2005 und 2006 zeigt zum Beispiel, dass in mehr als der Hälfte das Wort »Gesundheit« nicht einmal vorkam. Im Gegensatz dazu verlangt Artikel 152 des EU-Vertrages jedoch ausdrücklich: »Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt«.
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