Teilerfolg für Arbeiter von Conti

Frankreich: Geldbuße statt Bewährungsstrafe

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Mobilisierung für die zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilten Mitarbeiter von Conti hatte Erfolg: Ein Gericht milderte die Urteile für die an Protestaktionen Beteiligten ab.

Am vergangenen Freitag wurden in Frankreich sechs Arbeiter des Reifenherstellers Continental zu Geldstrafen zwischen 2000 und 4000 Euro wegen der Beteiligung an einer Aktion im Rahmen eines Streiks verurteilt. Sie gehörten zu einer Gruppe von etwa 500 Arbeitern, die im April 2009 für Aufsehen sorgten, als sie ein Werk von Continental in Clairnoix bei Paris demolierten.

Die Beschäftigten kämpften gegen die Schließung von Conti und den Verlust von Arbeitsplätzen. Kurz vor der Aktion hatte ein französisches Gericht die Werksschließung für rechtens erklärt. Dass die Arbeiter gegen das Werk in Clairnoix vorgingen, war nach Ansicht von Beobachtern kein Zufall. So hieß es, dass in dem Werk neue Produktionstechnologien getestet wurden, um sie anschließend ins Ausland zu verlagern. Die Aktion wurde, ähnlich wie das zeitweilige Festsetzen von Firmenchefs (»Bossnapping«) durch Fabrikbelegschaften, als neue Form von Arbeitermilitanz auch in Deutschland wahrgenommen.

Nachdem die sechs Arbeiter im September 2009 zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden waren, wurde in der Berufungsverhandlung eine härtere Strafe befürchtet. In den letzten Wochen war jedoch eine große Solidaritätsbewegung mit den Angeklagten entstanden, an der sich Politiker verschiedener linker Parteien und Gewerkschaften beteiligten. Am 13. Januar, als die Berufungsverhandlung begonnen hatte, demonstrierten mehr als tausend Menschen im Amiens (Nordfrankreich) für einen Freispruch der Arbeiter. Dabei wurde der Verdacht geäußert, dass man die sechs Beschäftigten angeklagt habe, weil sie sich in der Gewerkschaft CGT aktiv am Streik beteiligt hatten. Daher wird es auch als Erfolg gewertet, dass selbst der Staatsanwalt Pierre Avignon in seinem Plädoyer betonte, dass nicht eine soziale Bewegung bestraft werden dürfe.

Das Urteil wurde von der Solidaritätsbewegung als milde bezeichnet und als Erfolg der Mobilisierung eingeschätzt. Allerdings gab es um die Aktion auch gewerkschaftsinternen Streit. So hatte Xavier Mathieu, der Wortführer des Widerstands der Conti-Arbeiter, wiederholt kritisiert, dass sich die Spitzen der Gewerkschaften in ihrer Solidarität mit der Basis sehr zurückgehalten haben. Von der Kritik nahm Mathieu auch seine eigene Gewerkschaft, die CGT, nicht aus.

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