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Steuererklärung: Wichtige Änderungen für Beschäftigte und Rentner ab 2010

Fiskus

  • Lesedauer: 3 Min.

Auf wichtige Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner, die ab 2010 greifen, macht nachfolgend noch einmal der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. aufmerksam:

Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor: Grundsätzlich können Ehegatten zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab 2010 kommt eine weitere Steuerklassenkombination, die Steuerklasse IV mit Faktor hinzu. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Die Kombination III/V rechnet sich bei Ehepaaren, bei denen einer mehr als 60 Prozent vom gemeinsamen Brutto bezieht. Oft ist es die Ehefrau, die die ungünstigere Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können be-rufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen.

Verbesserter Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: Bisher waren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar. Bereits im letzten Jahr hatte die alte Regierung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes den vollen Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010 mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld müssen dabei jedoch einen Abzug von vier Prozent in Kauf nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, im Gegenzug den Abzug weiterer Versicherungen wie Unfall-, Haftpflicht-, oder bestimmte Renten-, oder Kapitallebensversicherungen gänzlich zu streichen. Dieses Vorhaben wurde erfreulicherweise aufgegeben. Dafür wurde der Abzug für diese Versicherungen in der Höhe begrenzt auf 1900 Euro für alle, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten bzw. Beihilfeanspruch haben und diesen Betrag nicht bereits bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Maximal 2800 Euro kann geltend machen, wer seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein zahlen muss.

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag – der Betrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden – wird um weitere 170 Euro auf 8004 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16 009 Euro in die Steuerlast.

Unterhalt: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bisher bis zu 7680 Euro absetzbar. Dieser Betrag wurde ebenfalls auf 8004 Euro angehoben. Außerdem sind zusätzlich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person absetzbar.

Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges in Ausbildung befindliches Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser wird von bisher 7680 Euro auf 8004 Euro angehoben.

Kindergeld/Kinderfreibetrag: Im gleichen Zug wie das Kindergeld steigt der Kinderfreibetrag von 6024 Euro auf 7008 Euro.

Rürup-Rente: Beiträge in eine Basisversicherung, wie zum Beispiel in eine Rürup-Rente sind 2010 mit 70 Prozent von maximal 20 000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Steuerpflichtige Renten: Der steuerfrei zu belassene Teil der gesetzlichen Renten sinkt für alle Neurentner auf 40 Prozent. Damit sind 60 Prozent der Bruttojahresrente steuerpflichtig.

Weitere Informationen erhalten Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose die Mitglied in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine sind. Die Anschriften der Beratungsstellen können erfragt werden unter der Rufnummer

030/40 63 24 49

Internet: www.Beratungsstellensuche.de

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