Beiträge
Krankenkasse
Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung sind bei freiwillig Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen beitragspflichtig. Das entschied kürzlich das Bundessozialgericht. Im vorliegenden Fall hatte ein 67 Jahre alter Mannheimer geklagt, weil seine Kasse höhere Beiträge verlangt hatte, nachdem er 16 600 Euro von seiner privaten Rentenversicherung bekommen hatte. Das Gericht wies die Klage zurück. Die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse, aus der diese Regelung hervorgehe, sei rechtens. (Az.: B 12 KR 28/08 R)
Dabei spiele es keine Rolle, ob das Geld als Einmalzahlung oder in monatlichen Beiträgen ausgezahlt werde. Im Mai will das Bundessozialgericht entscheiden, ob bei Pflichtversicherten ebenfalls eine Beitragspflicht besteht, wenn sie Geld aus privaten Rentenversicherungen bekommen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.