Datensammlungen sind ein Risiko

Kritik des AK Vorratsdatenspeicherung

  • Lesedauer: 3 Min.
padeluun (Künstlername) ist Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
padeluun (Künstlername) ist Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

ND: Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der sich knapp 35 000 Bürger angeschlossen haben. Was ist der zentrale Punkt Ihrer Beschwerde?
padeluun: Wir möchten die präventive Speicherung der Daten von allen Menschen in Deutschland, letztendlich in der ganzen EU, stoppen. Die Vorratsdatenspeicherung ist unnötig und birgt Gefahren. Sie ist ein Schritt zum Aufbau eines Überwachungsstaates.

Wo sehen Sie die Gefahren?
Jede Datensammlung, die angelegt wird, ist ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass jede Datensammlung Begehrlichkeiten weckt, sei es legaler Art, dass gesammelte Daten immer häufiger und vielfältig genutzt werden sollen, sei es illegaler Art, dass Daten missbraucht werden.

Inwiefern können Verbindungsdaten missbraucht werden?
Mit ihrer Hilfe können Bewegungsprofile erstellt und private und geschäftliche Kontakte rekonstruiert werden. Rückschlüsse auf persönliche Interessen und die Lebenssituation werden möglich. Der Chaos Computer Club hat anhand einer Geschichte sehr anschaulich verdeutlicht, wie auf Grund von Verbindungsdaten einer jungen Frau mit Kinderwunsch sich genau herausfinden ließ, was diese Frau denkt. Dass solche Datenberge, aus denen sich intimste Informationen schließen lassen, nicht gespeichert werden sollen, ist klar.

Die Befürworter argumentieren, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
Ich sehe diese Befürworter nicht. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15. Dezember sagte der Vorsitzende Richter, Herr Papier, er finde es seltsam, dass keiner von den Menschen, die dieses Gesetz mit beschlossen haben, im Gerichtssaal anwesend sein wollte, um dieses Gesetz zu verteidigen. Sicherlich findet sich der eine oder andere politische Polizist, der gerne auf solche Daten zugreifen würde. Aber ordentliche Polizisten, die diesen Beruf von der Pike auf gelernt haben, sagen eindeutig: Ich will Ermittler sein, nicht Überwacher. Sie lehnen eine Vorratsdatenspeicherung ab. Sollte tatsächlich einmal ein Verdacht gegen jemanden bestehen, gibt es andere Mittel, mit denen Polizei und Staatsanwaltschaft operieren können.

Zahlreiche Behörden und sogar ausländische Staaten haben Zugriff auf die gespeicherten Informationen. Würde denn ein verbindlicher gerichtlicher Beschluss vor Herausgabe der Daten eine wirksame Kontrolle gewährleisten?
Aus der bisherigen Praxis wissen wir, dass Richter schon bei der Genehmigung von Hausdurchsuchungen zu Unterschriftenmaschinen verkommen sind, wie es einmal jemand nannte. Eine Vorratsdatenspeicherung ist auch mit richterlicher Unterschrift unakzeptabel, zumal eine sachgerechte Prüfung von den Richtern gar nicht ausgeübt werden kann, weil die Zeit viel zu knapp ist, die die Richter dazu zur Verfügung haben. Aber selbst wenn das hochrichterlich abgesichert würde, wäre es trotzdem unverhältnismäßig, von allen Menschen Verbindungsdaten zu speichern, nur weil sich einer vielleicht mal daneben benehmen könnte.

Fragen: Niels Seibert

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