Jacke geklaut

Teilkasko

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Der Besitzer eines Fiat-Cabriolets hatte für sein Auto eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen. Nach den Versicherungsbedingungen umfasste sie auch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Diebstahl. Im Sommer 2008 schnitt ein Dieb das Verdeck des Cabrios auf und stahl eine Jacke. Die Reparatur des Verdecks kostete 832 Euro. Das Unternehmen wollte den Schaden nicht ersetzen. Schäden am Auto, die beim Diebstahl von nicht versichertem Gepäck entstünden, seien nicht mitversichert. Das Amtsgericht München sah das anders. (Az: 223 C 6889/09) Die Versicherungsbedingungen seien so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht verstehen müsse. Dagegen interpretiere der Versicherer sie so eng, wie es ihr Wortlaut gar nicht hergebe. Hätte das Unternehmen diese Schäden vom Versicherungsumfang ausschließen wollen, hätte es die Klausel anders formulieren müssen.

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