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Blockieren ist unser Recht

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Über hundert Anzeigen gegen die Blockierer vom Dresdner Naziaufmarsch liegen bei der Staatsanwaltschaft, und die Linkspartei sieht den potenziellen Verfahren gelassen entgegen. Zu Recht, es hat wohl niemand, der oder die am 13. Februar in Dresden war, eine polizeiliche Aufforderung zur Auflösung der Blockaden gehört. Nimmt man sich vergleichbare Urteile aus anderen Bundesländern, dürfte es darum schwer sein, gerichtlich gegen die Blockierer vorzugehen. Aber: Damit es zu einer Verhandlung und einem Freispruch kommt, muss ein Hauptverfahren eröffnet werden. Und damit das geschieht, müssen diejenigen, denen ein Ordnungsgeldbescheid ins Haus flattern könnte, wie andernorts in der Vergangenheit oft geschehen, schriftlichen Widerspruch dagegen einlegen. Der Hinweis der LINKEN, man denke für eine Einstellung dieser potenziellen Hauptverfahren auch über eine Spende für Opfer rechter Gewalt nach, ist kontraproduktiv. Um Missverständnissen vorzubeugen: Dass dies ein ehrbares Anliegen ist, steht außer Zweifel. Dem künftigen Umgang mit Blockaden könnte es indes einen Bärendienst erweisen, denn eine derartige Einstellung setzt ein Schuldeingeständnis voraus.

Die kollektive Verweigerung der Ordnungsgeldzahlungen nach vergleichbaren Blockaden zusammen mit dem Kampagnen-Slogan »Blockieren ist unser Recht!« hat in anderen Bundesländern zu einer juristischen Neubewertung dieser Form des zivilen Ungehorsams geführt, der den Umgang mit den Dresdner Blockaden teilweise erst ermöglicht hat. Das sollte im Umgang mit drohenden Verfahren nicht vergessen werden, und der Spende an Opfer rechter Gewalt steht es nicht entgegen.

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