Kuh-Gen gehört Forschern
Einspruch gegen Patent auf genveränderte Nutztiere scheitert
Das Patent auf Milchkühe spricht den Entdeckern die Nutzungsrechte an einer Gen-Variante zu, die im Kuh-Genom zu finden ist und mehr Milchabgabe verursacht. Weiter umfasst es ein Testverfahren, welches das Gen im Erbgut nachweist. Auch mögliche Verfahren zur Veränderung des genetischen Materials und die gentechnisch veränderten Rinder selbst gehören dazu.
Kritiker sehen in dem Patent auf Milchkühe einen Verstoß gegen das Patentierungsverbot. Ihren Einspruch begründeten sie damit, dass es sich bei dem Test um eine gängige molekulargenetische und züchterische Methode handelt, aber nicht um eine Erfindung. Desweiteren sei eine Tierart wie das Rind und ihr Erbgut nicht patentierbar. Außerdem sei das Leiden genmanipulierter Tiere »ohne wesentlichen medizinischen Nutzen«. Bemühungen, Kühen mehr Milch abzuringen, führten häufig zu Totgeburten, Stoffwechselstörungen oder Euterentzündungen.
Die EPA-Einspruchsabteilung – ein Gremium aus drei Patentprüfern und einer Juristin – wiesen den Einspruch der Gegner am Mittwoch zurück. Ursprünglich, so Ruth Tippe von der Initiative »Kein Patent auf Leben«, beanspruchten die Patenteigner auch die Kühe mit dem entsprechenden Gen und ihre Milch. Doch das, freut sie sich, habe die EPA immerhin gestrichen. Schließlich seien Kühe mit diesem speziellen Gen weltweit zu finden. »Auch der Gentest wäre o.k.«, fügt Tippe hinzu, »das Problem ist das Züchtungsverfahren.« Dann hätten die Patenteigner die Rechte auf die Nachfahren.« Diese Frage sei bislang noch nicht genau geklärt. Erst die Praxis werde zeigen, ob es beispielsweise passieren könne, dass die Patentinhaber einen Bauern verklagen, der Kühe mit der entsprechenden Gensequenz hält. Die Patentierung von Zuchttiergenom und Züchtungsverfahren, fürchten die Patentgegner, könnte dazu führen, dass Landwirte, Züchter und Verbraucher von den Patenteignern abhängig werden.
Christoph Then, Tierarzt und Greenpeace-Berater, fordert eine Verschärfung der europäischen Patentrechtlinien und des deutschen Patentgesetzes. Es gebe eine klare Aussage der Politik. Die Koalitionsvereinbarungen würden bereits vorsehen, dass Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sind. Doch die Koalition habe bislang nichts unternommen.
Then möchte gegen die gerade gefällte Entscheidung des EPA – in zweiter Instanz – nochmals Beschwerde einlegen. »Rechtlich haben wir jetzt noch bei der Frage des Tierschutzes Spielraum.«
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