Beratung und Qualitätskontrolle gefördert

Bauherren-Schutzbund – Energieeinsparung

  • Lesedauer: 3 Min.

Wenn Sie als Bauherr während der Sanierung eine qualifizierte Beratung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen beauftragen, können Sie vom Staat bzw. von der KfW-Förder-bank finanzielle Mittel bekommen. Der Antrag zum Baubegleitungszuschuss der KfW muss vom Bauherrn direkt nach dem Umbau bei der KfW, spätestens jedoch sechs Monate nach Abschluss der Sanierung gestellt werden. Das Datum der Rechnungslegung ist entscheidend. Nach Prüfung der Unterlagen wird der nicht rückzahlbare Zuschuss direkt aufs Konto vergütet. Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden. Sie müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Führen Sie als Eigentümer im KfW-Programm »Energieeffizient Sanieren« eine geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder eine Kombination von mindestens zwei Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung durch, muss ein Berater bzw. ein Sachverständiger die Baumaßnahmen begleiten. Eine derartige baubegleitende Qualitätskontrolle wird durch die KfW-Förderbank in Höhe von 50 Prozent Ihrer Kosten für die Baubegleitung – maximal bis zu 2000 Euro pro Vorhaben und unabhängig von der Größe des Wohnhauses unterstützt.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für die Baubegleitung beantragen, jedoch nur für das gesamte Gebäude. Für ein erneutes Sanierungsvorhaben am Objekt kann abermals eine Förderung zur Baubegleitung beantragt werden.

Bei fachgerechter Baubegleitung muss der Sachverständige mindestens folgende Leistungen erbringen: Detailplanungen, sofern Anlagentechnik wie Lüftung oder Heizung eingebaut oder erneuert wird. Technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote. Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Verkleidungen. Übergabe der Haustechnik inkl. technischer Einweisung des Eigentümers oder Betreibers.

Unterstützung kann der Sachverständige zur Abnahme der Einzelgewerke geben – einschließlich einem Übergabeprotokoll und der Dokumentation der Sanierungsergebnisse.

Förderfähig sind die Einregulierung der Lüftungsanlage, eine Blower-Door-Messung, Thermografieaufnahmen der Gebäudehülle, der hydraulische Abgleich bei nichterneuerter Heizung samt Protokoll zur hydraulischen Einregulierung.

Haben Sie eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen beauftragt, die als freie Kombination von Einzelmaßnahmen entsprechend der KfW-Bedingungen oder für ein KfW-Effizienzhaus im Programm »Energieeffizient Sanieren« gefördert wird, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Das gilt auch für die Kategorie A des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf Neubauniveau nach EnEV oder besser.

Von der KfW als Sachverständige anerkannte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind, können beauftragt werden. Diese sind auch berechtigt, Energieausweise auszustellen. Sachkundige Berater sind z. B. im Bauherren-Schutzbund e. V. zu finden.

Nicht nur baubegleitende Beratung, auch eine Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme kann gefördert werden.

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