Krieg führen heißt: Straflos töten

Justiz stellte Ermittlungen gegen den Kundus-Bomber Oberst Klein ein

  • Lesedauer: 2 Min.
Siebeneinhalb Monate nach dem verheerenden Luftangriff nahe dem afghanischen Kundus hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier, Hauptfeldwebel Markus Wilhelm, eingestellt.

Berlin/Karlsruhe (ND-Heilig). Bei dem Bombenangriff am 4. September 2009 sei weder gegen Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen das deutsche Strafgesetzbuch verstoßen worden. Der Einstellungsbeschluss ist mit dem 16. April 2010 datiert. Ein Datum, das man sich merken sollte. Erstmals hatte die Bundesanwaltschaft gegen deutsche Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt – und nun einen Freibrief ausgestellt.

Klein hatte den Befehl gegeben, zwei von Aufständischen gekaperte Tankwagen, die sich im Kundus-Fluss festgefahren hatten, zu bombardieren. Dabei starben vermutlich bis zu 142 Menschen – Bewaffnete wie Zivilisten.

Die Karlsruher Juristen hatten »aufwendige Prüf- und Ermittlungsverfahren« gegen die beiden Bundeswehrangehörigen eingeleitet, um schließlich herauszufinden: »Nach Ausschöpfung der ihnen... zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hatten die Beschuldigten keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten«. Deshalb war Klein auch »nicht verpflichtet, Warnhinweise vor dem militärischen Angriff zu geben«. Der Angriffsbefehl, so der Befund der Chefermittler, war »völkerrechtlich zulässig« und daher kein Verstoß gegen das deutsche Strafgesetz. Der Oberst habe »keine ihm gebotene und praktikable Aufklärung unterlassen«. Doch selbst wenn Klein über die Anwesenheit von Zivilisten informiert gewesen wäre – hätte er keine verbotene Methode der Kriegsführung angewandt. Denn die setze voraus, »dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht«.

Damit bleiben die Karlsruher Anwälte sogar weit hinter dem (geheimen) Untersuchungsbericht der NATO zurück. Doch auch gegen die darin erhobenen Vorwürfe beziehen sie indirekt Positionen. Schließlich gelten ISAF-Einsatzregeln, gegen die Klein laut NATO verstoßen hat, »rein intern«.

Die Einstellungsentscheidung kann prägend sein für den Kundus-Untersuchungsausschuss, der am Donnerstag Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) als Zeugen geladen hat. Gestern hatte Merkels Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) angekündigt, dass die Kanzlerin gleichfalls am Donnerstag eine Regierungserklärung zu Afghanistan abgeben will. Es müsse deutlich werden, dass »die Politik« hinter dem Einsatz stehe.

Die IPPNW-Friedensorganisation fordert die deutsche Regierung dagegen auf, einen sofortigen einseitigen Waffenstillstand und den Rückzug der Einheiten in ihre Camps anzuordnen.
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