Urteile zum Steuerrecht
Kurz
Ein Steuerzahler kann Aufwendungen für die Bewirtung von Kunden auch dann steuerlich geltend machen, wenn er nur Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass sowie zur Höhe der Kosten vorlegen kann; fehlt im Vordruck die Angabe »des Bewirtenden«, kann der Steuerpflichtige dies nachholen; das Finanzamt darf den Abzug der Ausgaben auch nicht wegen fehlender Angaben zum Rechnungsadressaten verweigern, wenn der Steuerzahler die Ausgaben mit Kreditkartenabrechnungen nachweisen kann. (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2010 - 11 K 1093/07 E)
u Der Anspruch eines Vaters auf Kindergeld entfällt nicht dadurch, dass er keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat; ist der Vater aufgrund einer Elternzeit in der deutschen Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert, besteht dieser Anspruch auch dann, wenn die Kindesmutter im Ausland ebenfalls Kindergeld beanspruchen kann. (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5. März 2010 - 3 K 3986/08 Kg)
u Versäumt ein Steuerzahler durch Verschulden seines Steuerberaters eine Klagefrist, wird dem Steuerzahler dieses Verschulden zugerechnet und die Klage nicht mehr zugelassen; in so einem Fall muss der Steuerberater den Mandanten an den Ablauf der Frist erinnern, sich notfalls aktiv um die Einhaltung der Klagefrist bemühen und vorsorglich Klage erheben. (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Dezember 2009 - 12 K 3102/09)
u Besteuert das Finanzamt die Erwerbsminderungsrente – statt wie früher mit vier Prozent – seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 mit 50 Prozent, verstößt diese Erhöhung nicht gegen die Eigentumsgarantie der Verfassung; seit 2005 werden alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert: Die Mehrbelastung ist daher unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung berechtigt, reguläre Alterseinkünfte und Erwerbsminderungsrenten werden seither gleich behandelt. (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. Oktober 2009 - 8 K 1745/07 E)
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