Zweckgesellschaft für Euro-Rettung

Das gigantische Rettungspaket verzichtet auf direkte Kredite an Wackelkandidaten

  • Dieter Janke
  • Lesedauer: 3 Min.
Angesichts der Spekulationswelle, die zu einer existenziellen Gefahr für den Euro zu werden drohte, haben sich die Euro-Finanzminister während einer nächtlichen Marathonsitzung in Brüssel auf ein beispielloses Rettungspaket für die angeschlagene Gemeinschaftswährung verständigt.
Grafik: dpa
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Mit einem Rettungspaket in Höhe von bis zu 750 Milliarden Euro wollen sich die Euro-Mitgliedsländer gegen die anhaltenden Spekulationen gegen die Gemeinschaftswährung stemmen. Den mit 440 Milliarden größten Teil der Summe stellen Garantien und Kredite der Euro-Mitglieder dar, welche angeschlagene Länder nutzen können, die wegen allzu ungünstiger Marktkonditionen Probleme mit der Ausgabe neuer Staatsanleihen haben.

Sollte bei diesen bilateralen Garantien der gleiche Schlüssel wie bei der Griechenland-Hilfe zugrunde gelegt werden, kämen auf Deutschland maximal 123,2 Milliarden Euro Kreditgarantien zu. Wie es hieß, sollen die Berliner Verhandlungsführer auf bilateralen Krediten beharrt und dem Gesamtpaket erst zugestimmt haben, nachdem die Gründung einer speziellen Zweckgesellschaft vereinbart worden war.

Parallel dazu haben sich nach Griechenland auch die wichtigsten weiteren Wackelkandidaten der Euro-Zone wie Spanien und Portugal zu erheblichen Konsolidierungsprogrammen bereit erklärt. Sie wollen bis zum 18. Mai über die Einzelheiten berichten, teilte der deutsche Innenminister Thomas de Maizière in Brüssel mit, der den plötzlich erkrankten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei der Beratung vertrat.

Juristische Basis des Rettungspakets stellt Artikel 122 des Lissabon-Vertrages dar. Er erlaubt finanziellen Beistand innerhalb der Europäischen Union »aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen«. Auf Vorschlag der EU-Kommission können die Regierungen demnach beschließen, »dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren«. Bei der bereits auf den Weg gebrachten Hilfsaktion für Griechenland hatte man noch auf den Rückgriff auf Artikel 122 verzichtet, da die Probleme Athens nicht allein auf die Finanzmarktkrise zurückgeführt wurden.

Die geplante Zweckgesellschaft (engl.: »Special Purpose Vehicle«), deren konkrete Ausgestaltung nach den Worten de Maizières »in den nächsten Tagen« erfolgen soll, dient der Umgehung einer speziellen Klausel im EU-Vetrag, die es eigentlich ausschließt, dass ein Euro-Partner für die Schulden eines anderen einsteht. Bei ihr würde es sich um eine neuartige Institution handeln, die – vergleichbar mit der staatlichen KfW-Bank in Deutschland – im Namen aller Eurostaaten Geld leihen und an hilfebedürftige Länder weiterleiten könnte. Die Geberländer stellen so die Finanzspritzen nicht selbst zur Verfügung, sondern treten lediglich als Garantiegeber für etwaige Kredite auf. Wie im Falle von Griechenland verständigte man sich auch bei dem Kreditrahmen über 750 Milliarden Euro auf einen einheitlichen Zinssatz, der bislang noch unbekannt ist. Athen zahlt für seine Kredite von IWF und Euroländern fünf Prozent für einen Zeitraum von drei Jahren – deutlich weniger, als derzeit der Markt verlangt, aber auch deutlich mehr als Deutschland für seine Staatsanleihen.

Allerdings konnte sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag eigener Euro-Anleihen nicht durchsetzen. Sie hätte sich mit ihrer guten Bonität die Kredite zinsgünstig am Kapitalmarkt besorgen, von Euro-Staaten verbürgen lassen und dann an klamme EU-Länder mit einem Aufschlag weiterreichen können. Doch Deutschland und die Niederlande wollten, so verlautete, eine starke Stellung Brüssels beim Rettungspaket verhindern.

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