Haftstrafe für tödlichen Cocktail

Arzt verursachte Tod von zwei Menschen

  • Cornelia Herold und Jutta Schütz, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Gruppentherapie mit illegalen Drogen führte direkt in den Tod. Ein Frührentner starb noch in der Praxis in Berlin-Hermsdorf an einer Überdosis Ecstasy, ein Student wenig später in einer Klinik. Der Arzt, der die Drogencocktails im September 2009 gemixt und serviert hatte, muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 51-Jährigen am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Gericht sprach zugleich ein lebenslanges Berufsverbot als niedergelassener Arzt aus. Der Vorwurf des versuchten Mordes war in dem Prozess fallengelassen worden. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von acht Jahren beantragt hatte.

Der wohl einmalige Fall hatte bundesweit schockiert. Ein anderer Teilnehmer der psycholytischen Sitzung mit bewusstseinsverändernden Drogen überlebte nur knapp. Patienten schrien, klagten über Herzrasen. Manche zitterten und mussten sich übergeben. Besonders tragisch: Das 59 Jahre alte Todesopfer war trockener Alkoholiker, bei dem es laut einem Gutachten schon bei einer früheren Sitzung Komplikationen gab.

Versuche, den 26-jährigen Studenten noch zu retten, schlugen fehl. Er starb dann im Krankenhaus. Zwölf Männer und Frauen hatten sich an jenem 19. September zu einer »gemeinsamen Reise« in der Praxis getroffen, die schnell außer Kontrolle geriet.

Der Arzt hatte das »tragische Unglück« bedauert. Er habe sich wohl beim Abwiegen der Drogen vertan und zu viel in die Gläser geschüttet, begründete der Familienvater die Überdosis. Er habe den Menschen helfen wollen, ihre Probleme zu lösen. Der 51-Jährige bekannte auch, die künstliche Droge LSD selbst genommen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verhalten des Arztes mit scharfen Worten angeprangert. Der Mediziner sei ein Verbrecher und Scharlatan. Er habe seine Patienten als Versuchskaninchen missbraucht, obwohl er die lebensgefährlichen Folgen der unberechenbaren Droge kannte, hatte Ankläger Matthias Weidling in seinem Plädoyer gesagt. Trotz der schockierenden Erlebnisse hatten mehrere der Überlebenden ihren Therapeuten in dem Prozess in Schutz genommen.

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