Altersvorsorge: Wie sich in jungen Jahren für später sparen lässt
Gemeinschaftsaktion
Beim Start in Ausbildung oder Studium, Wehr- oder Zivildienst ist die Rente noch weit weg. Doch genau jetzt ist der Einstieg in die Altersvorsorge besonders sinnvoll – denn ein früher Start zahlt sich aus: Dank Zins und Zinseszins werden im Laufe der Jahrzehnte auch aus kleinen Beträgen stattliche Summen. Besonders junge Menschen sollten bei der Wahl ihrer Altersvorsorge auf Flexibilität setzen. Worauf Auszubildende, Studierende und Wehr- oder Zivildienstleistende für einen erfolgreichen Einstieg achten sollten, erklärt »Altersvorsorge macht Schule« – eine Initiative der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung, des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
Auszubildende: Einstieg mit Riester oder dem Chef: Auszubildende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zählen daher zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente. Die eignet sich besonders für den Einstieg in die Altersvorsorge, denn mit nur kleinem Aufwand zeigt sie schon Wirkung: Wer vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens jährlich in einen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt 154 Euro Grundzulage vom Staat dazu. Attraktiv für Azubis im ersten Lehrjahr: Sie haben zuvor oft nichts verdient und müssen deshalb nur den sogenannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr aufbringen – das sind gerade einmal 5 Euro im Monat. Und den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus gibt’s dazu. Auch für die weiteren Ausbildungsjahre lohnt es sich zu riestern: Bei einem Azubi-Gehalt von zum Beispiel 700 Euro monatlich, also 8.400 Euro im Jahr, beträgt die jährliche Sparrate 336 Euro. Die staatliche Grundzulage von 154 Euro ist schon mit drin, sodass der Auszubildende nur den Rest von 182 Euro selbst tragen muss. Das sind nur etwas mehr als 15 Euro im Monat.
Auszubildende können aber auch über den Betrieb fürs Alter sparen. Die Vorteile: Um die Abwicklung kümmert sich der Betrieb, das erspart Papierkram. Und die Abschluss- und Verwaltungskosten sind häufig niedriger, da manche Versicherer Mengenrabatte gewähren. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich durch Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben gefördert. Zahlt der Chef noch etwas dazu, dann ist diese Form der Vorsorge fast ein Muss.
Studierende: Flexibel vorsorgen – per Riester oder privat: Auch Studierende können mit Riester in die Altersvorsorge starten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn sie sind in der Regel nicht gesetzlich pflichtversichert – und damit nicht förderberechtigt. Doch gibt es Wege, um das zu ändern:
– Minijob: Üben Studierende einen Minijob aus, können sie in den Pflichtversichertenstatus wechseln. Dafür müssen sie auf 4,9 Prozent ihres Gehalts verzichten und ihren Rentenbeitrag aus dem Minijob aufstocken. Das macht bei 400 Euro genau 19,60 Euro im Monat – für ein Plus bei den gesetzlichen Rentenleistungen und die Möglichkeit zu riestern. Hat der Studierende keine weiteren Einkünfte, kann er sich dann mit nur 5 Euro pro Monat die jährliche Riester-Grundzulage von 154 Euro sichern.
– Huckepack: Verheiratete Studierende können auch über ihren zulagenberechtigten Partner riestern. Beim sogenannten Huckepackverfahren muss sogar nur derjenige Riester-Beiträge einzahlen, der unmittelbar förderberechtigt ist – also etwa der beschäftigte Ehegatte. Die Grundzulage von 154 Euro bekommen beide. Einzige Voraussetzung: Jeder hat einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Allen anderen Studierenden empfiehlt »Altersvorsorge macht Schule«, bis zum Jobeinstieg schon einmal auf kleiner Flamme privat einzusteigen, etwa mit einem Bank- oder Fondssparplan, einer Renten- oder Lebensversicherung. Dabei sollten sie sich allerdings nicht übernehmen und sicher sein, die Raten langfristig zahlen zu können. »Altersvorsorge macht Schule« empfiehlt flexible Produkte, bei denen sich die Raten anpassen lassen.
Wehr- und Zivildienstleistende: Beitragserstattung für laufende Vorsorgeverträge: Gut zu wissen für Zivil- und Wehrdienstleistende: Sie können sich ihre Beiträge zu bereits laufenden Vorsorgeverträgen erstatten lassen. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um eine Riester-Rente, eine betriebliche Altersvorsorge, eine Lebens- oder Rentenversicherung handelt. Voraussetzung ist nur, dass sie die Verträge vor Dienstantritt mindestens ein Jahr aus eigenem Einkommen finanziert haben. Die Zahlung der Beiträge etwa aus Minijobeinkommen, Kindergeld oder Einkünften aus Kapitalvermögen gilt dabei allerdings nicht. Die Erstattungsmöglichkeit betrifft in der Regel also nur Zivil- und Wehrdienstleistende, die zuvor bereits ein eigenes Einkommen etwa als Auszubildende oder Arbeitnehmer hatten.
Zivildienstleistende müssen ihren Erstattungsantrag bis spätestens ein Jahr nach Dienstende beim Bundesamt für Zivildienst stellen. Wehrdienstleistende wenden sich mit gleicher Frist an die zuständige Wehrbereichsverwaltung. Für die Beitragserstattung der betrieblichen Altersvorsorge ist allerdings der Arbeitgeber verantwortlich: Nur er kann diese Beiträge beim zuständigen Amt geltend machen.
Gilt für alle: Gute Altersvorsorge beginnt mit guter Information: Vor dem Abschluss eines Vorsorge-Vertrages sollte eine gute und neutrale Beratung stehen. Schließlich geht es um viel Geld, und die Entscheidung für eine zusätzliche Altersvorsorge trifft man nicht jeden Tag neu. Unabhängige Informationen sind zum Beispiel hier zu bekommen:
– In rund 950 Auskunfts- und Beratungsstellen und Sprechtagen bundesweit stehen die Berater der Deutschen Rentenversicherung für persönliche Gespräche zur gesetzlichen Rente und für umfangreiche Informationen über alle Aspekte der Altersvorsorge zur Verfügung.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie in der Rubrik »Beratung« auf www.deutsche-rentenversicherung.de.
– Unabhängige Interessenvertretung und persönliche Beratung leisten auch die mehr als 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Eine Anlaufsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf dem Internetportal der Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de.
– Worauf es beim Sparen ankommt, lässt sich außerdem in den Kursen von »Altersvorsorge macht Schule« lernen. Berater der Deutschen Rentenversicherung erklären hier verständlich, fundiert und ohne kommerziellen Hintergedanken, was sich jetzt tun lässt, um im Alter optimal abgesichert zu sein. Über 500 Volkshochschulen in ganz Deutschland bieten den kostenlosen 90-minütigen Einstiegskurs oder den zwölfstündigen Intensivkurs an. Dessen Gebühr beträgt maximal 20 Euro – umfangreiche Kursunterlagen inklusive. Mehr Informationen zu Initiative und Kursangebot gibt es unter www.altersvorsorge-macht-schule.de.
– Speziell für das Verkaufsgespräch bei Banken, Versicherungen und Co. hat »Altersvorsorge macht Schule« das »Checkheft Altersvorsorge« zusammengestellt. Der kostenlose Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Ansprüche man an den Vermittler stellen kann, wie sich Produktempfehlungen bewerten lassen und was vor einer Unterschrift zu bedenken ist. Listen zum Abhaken der wichtigsten Fragen und sein Hosentaschenformat machen ihn zum idealen Begleiter auf dem Weg zum Vertragsabschluss. Das Checkheft zum kostenlosen Download und Infos zu Bestellmöglichkeiten finden Sie unter
www.altersvorsorge-macht-schule.de/checkheft.html.
– Und wer sich schon in der Schule auf die eigene Altersvorsorge vorbereiten möchte, ist beim Rentenblicker der Deutschen Rentenversicherung genau richtig. Die Internetseite www.rentenblicker.de bietet Schülern wie Lehrern altersgerechte Informationen und Unterrichtsmaterialien. Fachleute der Deutschen Rentenversicherung kommen zudem kostenfrei in den Unterricht.
Riester-Extra für Berufseinsteiger und Eltern. Riester-Sparer unter 25 Jahren bekommen eine einmalige Bonuszahlung von 200 Euro. Dieser sogenannte Berufseinsteigerbonus wird zusammen mit der ersten beantragten Zulage direkt dem Riester-Konto gutgeschrieben. Und allen Eltern mit Riester-Vertrag steuert der Staat pro Kind eine weitere Zulage von 185 Euro bei. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro.
Informationen unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder unter der kostenlosen Rufnr. 0800 – 1000 4800
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