Insgesamt 384 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz

Arztfehler

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Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Patienten wegen eines zu spät operierten Bandscheibenvorfalls 384 000 Euro zugesprochen. Die Summe setzt sich aus einem Schmerzensgeld von 180 000 Euro und Schadenersatz von 204 000 Euro zusammen.

In dem kürzlich bekannt gewordenen Urteil wird dem behandelnden Arzt ein grober Fehler vorgehalten, weil der Kläger nicht unmittelbar nach seiner Ankunft in der Klinik operiert worden war.

Nun leidet er unter anderem an Lähmungen (Az.: 5 U 55/09). Die Koblenzer Richter betonten, wenn bei einem Bandscheibenvorfall das klinische Bild auf einen massiven und bei einer Behandlung ohne Operation möglicherweise irreversiblen Schaden hindeute, sei ein chirurgischer Eingriff dringend geboten.

Zwar könne der Patient dies ablehnen, dazu müsste er aber zuvor entsprechend beraten worden sein.

Sei dies nicht der Fall, so dürfe unterstellt werden, dass er bei richtiger Beratung in die Operation eingewilligt hätte. Der Kläger hatte die Klinik mit Bandscheibenschäden aufgesucht. Dort wurde er aber zunächst nur »konservativ« mit Kortison und einem Schmerzmittel behandelt.

Als bei dem Mann keine Linderung der Beschwerden eintrat, wurde der Kläger erst neun Tage nach seiner Ankunft operiert. Seitdem kommt es bei ihm zu weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen.

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