Wenn die Mutter umziehen will

Sorgerecht

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Die italienische Staatsbürgerin lebt schon eine Weile von ihrem Ehemann getrennt. Das Sorgerecht für den sechsjährigen Jungen haben die Eltern gemeinsam, er wohnt bei der Mutter. Mit dem Vater versteht er sich gut, trotzdem war der Kontakt schwierig.

Als die Mutter einen neuen Freund kennenlernte, wollte sie zu ihm nach Italien ziehen. Deshalb beantragte sie bei Gericht, ihr das alleinige Sorgerecht für das Kind zu übertragen. Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte dies ab: Es sah keine Möglichkeit, das Recht der Frau auf Freizügigkeit mit dem Recht des Vaters auf Kontakt zu seinem Kind in Einklang zu bringen.

Entscheidend sei natürlich das Wohl des Kindes. Nur wenn triftige Gründe für einen Umzug ins Ausland bestünden, komme ein alleiniges Sorgerecht in Frage: Diese Gründe müssten schwerer wiegen als das Interesse des Kindes am Umgang mit dem anderen Elternteil. Das treffe hier nicht zu, im Gegenteil.

Der zukünftige Wohnort sei nicht die Heimat der Mutter, sondern der Wohnort ihres neuen Lebensgefährten. Berufliche Perspektiven in Italien existierten auch nicht. Die neue Beziehung sei nur eine Fernbeziehung. Unter diesen Umständen habe das Umgangsrecht des Vaters Vorrang vor dem Wunsch der Mutter, nach Italien zu ziehen. Es sei zu befürchten, dass nach einem Umzug der Kontakt zwischen Vater und Sohn völlig abreißen würde.

Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Mai 2010, Az. 11 UF 149/10

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