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Grundrechte gestärkt
Aert van Riel über das Verwaltungsgerichtsurteil
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Kameras der Polizei auf friedlichen Demonstrationen nichts zu suchen haben, ist ein Erfolg für die Verteidiger demokratischer Grundrechte gegen den staatlichen Überwachungswahn. Denn die Entscheidung der Richter stärkt die Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Diese gehören zu den wichtigsten Grundrechten eines jeden Bürgers. Wenn die Menschen friedlich gemeinsam für ihre Anliegen auf die Straße gehen, ist es Aufgabe des Staates, diese Rechte zu gewährleisten. Doch die gängige Praxis der Berliner Polizei erreichte genau das Gegenteil. Wegen der Kameraüberwachung mussten die Demonstranten fürchten, dass die Beamten ihre Teilnahme dokumentierten. Zwar war die Polizei, wenn kein Verdacht vorlag, dazu verpflichtet, das Beweismaterial direkt nach der Veranstaltung zu vernichten. Aber die bisherige rechtliche Lage ließ der Polizei genügend Spielraum zur Speicherung des Materials. Wenn sie nämlich Personen verdächtigte, Straftaten bei der Demonstration vorbereitet oder begangen zu haben, konnten die Videos bis zu drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Vertreter der Polizei und Innensenator Ehrhart Körting haben ihre Maßnahme zumeist damit begründet, dass dadurch Straftaten verhindert würden. Doch diese These konnten sie bisher kaum schlüssig belegen. So ist beispielsweise die Vermummung eher als Reaktion einiger Demonstranten auf die zunehmende Kameraüberwachung zu bewerten, denn als Umstand, der durch das Filmen wirksam bekämpft werden konnte.
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