Abschiebung mit Hilfe wertloser Papiere

Nach dem Suizid eines Häftlings in Niedersachsen sieht das Innenministerium keine Versäumnisse

  • Reimar Paul
  • Lesedauer: 3 Min.
Einen Monat nach dem Selbstmord eines Abschiebehäftlings in Niedersachsen sind die Hintergründe und Verantwortlichkeiten noch nicht vollends aufgeklärt.

Für die niedersächsischen Behörden stand fest: Slawik C. wird abgeschoben. Der Tod des Armeniers lässt nun Fragen auftauchen – zu spät. Am 2. Juli nahm sich Slawik C. im zentralen Abschiebegefängnis des Bundeslandes in Hannover-Langenhagen das Leben. Der 58-Jährige, der elf Jahre lang in Deutschland lebte, erhängte sich in seiner Zelle mit dem Kabel eines Wasserkochers. Fünf Tage später hätte er nach Armenien abgeschoben werden sollen. Die Flüge von Frankfurt nach Moskau und von dort nach Eriwan waren bereits gebucht. C. hinterlässt eine Witwe, einen Sohn und eine zweijährige Enkeltochter. Die LINKE fordert einen Untersuchungsausschuss des Landtags, falls nicht alle Fakten auf den Tisch kommen.

Zweifel auch des BKA

Sie stamme aus Aserbaidschan, gehöre dort aber zur verfolgten armenischen Minderheit, hatte die Familie bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik im Jahr 1999 erklärt. Sie beantragte Asyl und gab an, ein Sohn sei in der aserbaidschanischen Armee unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Der Landkreis Harburg, dem die Familie zugewiesen wurde, glaubte die Geschichte nicht. 2003 wurde C.s Asylantrag abgelehnt, seitdem waren er und seine Frau nur noch geduldet. In ihrem Wohnort Jesteburg galten sie als gut integriert. Aber der Landkreis Harburg wollte den Mann abschieben und erkundigte sich zunächst bei der aserbaidschanischen Botschaft nach seiner Identität. Weil die Botschaft nicht weiterhelfen konnte oder wollte, leitete die Ausländerbehörde des Landkreises ein sogenanntes Personenfeststellungsverfahren ein. Die Korrespondenz dazu soll ganze Aktenordner füllen. Am Ende des Verfahrens war Slawik C. angeblich als armenischer Staatsbürger identifiziert. Die Polizei in Eriwan hatte dem Bundeskriminalamt (BKA) Dokumente mit dem Foto eines Slawik K. übermittelt. Trotz massiver Zweifel der BKA-Leute beschaffte sich der Landkreis bei der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde in Lüneburg auf Grundlage des Bescheids Passersatzpapiere, um C. abschieben zu können. Am 28. Juni wurde er verhaftet. Laut »Hamburger Abendblatt« hat die Familie ausgesagt, man habe dem Vater einen falschen Pass mit falschem Foto vorgelegt und ihn gefragt, ob er das sei. Slawik C. habe die Frage verneint, dann sei er abgeführt worden.

Nachbarn aus Jesteburg äußerten sich gegenüber Lokalzeitungen »bestürzt« über den Suizid. Aus Sicht des Niedersächsischen Flüchtlingsrates zeigt der Fall einmal mehr, wie »unmenschlich« die Flüchtlings- und Abschiebepolitik des Landes Niedersachsen ist. »Die Aufforderung, ein Passersatzpapier zu beantragen, erfolgte vom Landkreis in Kenntnis, dass der Beleg für eine armenische Staatsangehörigkeit wertlos ist«, sagt der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, Kai Weber. Im Übrigen habe die Inhaftierung gar nicht erfolgen dürfen, da Slawik C. keinerlei Anlass für die Vermutung gegeben habe, dass er sich der Abschiebung entziehen wollte.

Papiere waren wertlos

Inzwischen hat Landrat Joachim Bordt (FDP) eingeräumt, dass die zunächst aus Armenien übermittelten Papiere wertlos waren. Zum Zeitpunkt der Festnahme C.s habe die armenische Botschaft aber »andere Passersatzpapiere avisiert«. Aus Sicht des Innenministeriums in Hannover haben die beteiligten Behörden jedoch keine Fehler gemacht. Es gebe »keine Hinweise auf Versäumnisse, die zu fehlerhaften Entscheidungen gegenüber Slawik K. geführt haben«.

Für die Grünen und die LINKE im Landtag ist die Aufklärung des Suizids noch längst nicht erledigt. Vor allem sei weiterhin ungeklärt, warum die Behörden offensichtlich falsche Identifikationsdaten benutzt hätten, um die Passersatzpapiere für Slawik C. zu erhalten, sagt die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann. »Das ist der Ausgangspunkt für die weiteren Ereignisse.« Es sei nun Sache des Parlaments, eine Aufklärung des Falls zu forcieren.

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