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Vehikel Stasi
Tätigkeit für den einstigen DDR-Geheimdienst wird wohl ein Grund misstrauischer Überprüfung bleiben, so lange irgendein Selbstgerechter mit dem nötigen Einfluss den Hauch eines Vorteils darin erkennen kann. Nun womöglich bis ins Jahr 2019 – es spielt keine Rolle, dass ein dann 50-Jähriger zum Ende der DDR ein junger Mensch von 20 Jahren war, nach heutigem Strafrecht noch als Heranwachsender gilt. Nachvollziehbare Begründungen für diese Strenge, die nun sogar zu einer erneuten Ausweitung der Überprüfungen im Öffentlichen Dienst führen soll, sucht man vergebens. Sie sind so vage wie die Vorstellung der Antragsteller vom System der DDR. Auch der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Wolfgang Böhmer, der als einstiger DDR-Bürger immerhin weiß, wovon er spricht, stimmt der fortgesetzten Stigmatisierungsabsicht ausweichend zu. Es könnte in Einzelfällen »hilfreich sein, wenn die Möglichkeit zur Überprüfung bestehen bliebe«. So klingt eine anonyme Drohung.
Die Stasi-Überprüfung findet ihren Sinn allein als Gesinnungstest. Doch weder ist Gesinnung ein gültiges Beschäftigungskriterium im Öffentlichen Dienst, noch lässt eine ehemalige Mitarbeit für die Stasi irgendeinen Schluss auf Gesinnung zu. Nutzen ist allein für die Urheber des geplanten Antrags zu erkennen – Union und FDP. Die Hoffnung gilt einer delegitimierten LINKEN, die zunehmend zum Machtfaktor wird. Bei der letzten MfS-Test-Befristung auf 2011 war das noch nicht abzusehen.
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