Reform der Grundsteuer angemahnt
München (dpa/ND). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wegen verfassungsrechtlicher Bedenken eine Neuordnung der Grundsteuer angemahnt. Es sei nicht hinnehmbar, dass Grundstücke mit und ohne Bebauung weiterhin nach längst überholten Einheitswerten besteuert würden, rügte das oberste deutsche Steuergericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der Richterspruch des II. BFH-Senats gilt als deutlicher Fingerzeig an den Bundestag.
Grundstücke in Westdeutschland werden bisher nach den zum 1. Januar 1964 festgestellten Einheitswerten besteuert. Das sei trotz verfassungsrechtlicher Zweifel zwar noch für Steuerentscheide bis zum Stichtag 1. Januar 2007 hinnehmbar, heißt es in dem Urteil (Az.: II R 60/08). Zugleich betonte der Senat, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. Eine weitere Ungleichheit sieht der BFH darin, dass bei der Grundsteuer in Ostdeutschland sogar noch die Einheitswerte vom 1. Januar 1935 zugrunde gelegt werden.
Im konkreten Fall ging es um die Besteuerung eines Grundstücks mit einem Supermarkt. Der Eigentümer unterlag mit seiner Klage in dem komplizierten Steuerstreit, in dem auch das Erbbaurecht eine Rolle spielte.
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