Karlsruhe kippt Landowsky-Urteil

Bundesverfassungsgericht kassiert Untreue-Spruch gegen Berliner Bankenmanager

  • Lesedauer: 3 Min.
Berlin, Sommer 2002: Protest gegen die politischen Paten der Berliner Bankgesellschaft
Berlin, Sommer 2002: Protest gegen die politischen Paten der Berliner Bankgesellschaft

Hoffnung für Landowsky & Co.: Der Prozess zum Bankenskandal muss vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt werden. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete fehlende Belege für den Schaden, den die Manager verursacht haben sollen.

Berlin (ND-Stötzel/dpa). »Alternativen zum Blankoscheck sind möglich«, lautet ein Slogan der Initiative Berliner Bankenskandal. Das würde das Bundesverfassungsgericht wohl genauso sehen. Dennoch kassierte es die Urteile gegen mehrere ehemalige Bankmanager. Unter ihnen ist Klaus Landowsky, der langjährige Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Berliner CDU und Vorstandsvorsitzende der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG (Berlin Hyp), einem Tochterunternehmen der Berliner Bankgesellschaft.

Zusammen mit zwölf Managerkollegen und Aufsichtsräten saß er im größten deutschen Wirtschaftsprozess der Nachkriegszeit auf der Anklagebank. Die Berlin Hyp hatte in den neunziger Jahren dem Immobilienkonzern Aubis trotz hoher Risiken Kredite in Millionenhöhe bewilligt. Mit dem Geld wurden in großem Stil Plattenbauten in Ostdeutschland gekauft und saniert, was sich aber oft nicht rechnete.

Im Jahr 2007 verurteilte das Landgericht Landowsky zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Auch drei seiner Kollegen erhielten Strafen, die übrigen wurden freigesprochen. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Verurteilten es bewusst ignorierten, unzureichende Sicherheiten von Aubis für die Kredite erhalten zu haben. Dass Landowsky zu jener Zeit eine Bargeldspende der Manager bei Aubis für die CDU angenommen hatte, spielte keine Rolle.

Nun muss das Verfahren vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt werden. Zwar stellte das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, den Tatbestand der Untreue – etwa bei der Vergabe allzu riskanter Kredite – mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen zu können, nicht in Frage. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts bemängelte jedoch die Grundlage, auf der ein »Vermögensschaden« angenommen wurde. Wenn Gerichte davon ausgingen, dass ein Schaden bereits bei der Bewilligung eines Kredits eintrete, müsse dies »in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise nach anerkannten Bewertungsverfahren« festgestellt werden. Dies sei im Berliner Fall nicht geschehen und daher gegen das Gebot der Bestimmtheit von Strafgesetzen verstoßen worden.

Konkret wollen die Karlsruher Richter wissen, wie das Berliner Gericht auf die drei Millionen D-Mark gekommen ist, die Landows-ky und seine Mitangeklagten gefährdet haben sollen – bei einem Risikovolumen von 153 Millionen D-Mark (78,2 Millionen Euro).

Landowsky begrüßte das Urteil. Jedoch dürfte sich das Berliner Landgericht alle Mühe geben, die erforderlichen Belege zu erbringen. Der Landesvorsitzende der LINKEN, Klaus Lederer, erklärte, die Beschwerdeführer hätten »ihr eigentliches Ziel, den Freispruch, verfehlt. Darüber kann auch ihr Jubelgeschrei nicht hinwegtäuschen.« Dagegen sagte der ehemalige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Berliner Bankenskandal, Frank Zimmermann (SPD), dem rbb-Inforadio, das Urteil sei ein Rückschlag für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Tagesthema Seite 2

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