Kundenfreundliche Urteile

Lebensversicherung

  • Lesedauer: 1 Min.

Es gibt wieder verbraucherfreundliche Entscheidungen in Sachen Lebensversicherung: Kürzlich haben die Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) gegen vier Versicherungsgesellschaften geurteilt. Lilo Blunck vom Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV): »Dabei geht es um gekündigte und beitragsfrei gestellte Lebensversicherungspolicen. Wie schon im Vorjahr das Landgericht Hamburg haben jetzt die OLG-Richter bestätigt, dass in den Verträgen Klauseln intransparent und damit unwirksam sind.«

Betroffen sind Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen, die von Mitte 2001 bis 2007 abgeschlossen und nach 2004 gekündigt wurden. Für sie gibt es möglicherweise einen höheren Rückkaufswert, der sogar bei mehr als 40 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen kann. Vorenthaltene Stornoabzüge können noch hinzukommen.

Noch sind die Hamburger Urteile gegen die Assekuranzen Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna nicht rechtskräftig (Az. 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10). Dennoch sollten Betroffene ihre Versicherer anschreiben. Der BdV bietet ein Merkblatt und einen Musterbrief: www.bundderversicherten.de (Versicherungs-Info/Leben/Mindestrückkaufswert Kapitallebensversicherungen anklicken).

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