Billens Tochter bleibt vorläufig suspendiert

Gegen die Polizisten wird weiter ermittelt

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Trier (dpa/ND). Wegen ihrer Verstrickung in die Polizeidaten-Affäre bleibt die Tochter des CDU-Politikers Michael Billen weiter vorläufig vom Dienst als Polizistin suspendiert. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Freitag entschieden (Az.: 3 L 329/10.TR). Die »vorläufige Dienstenthebung« sei gerechtfertigt, bis die Staatsanwaltschaft Landau ihre Ermittlungen gegen die 29-Jährige abgeschlossen habe. Die Behörde ermittelt wegen Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen gegen die Polizistin. Ein Ende sei noch nicht absehbar, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Detlef Winter in Landau.

Die Tochter Billens soll im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre »unrechtmäßige Abfragen« aus dem Polizeilichen Informationssystem (POLIS) »durch gutgläubige Kollegen veranlasst und diese Erkenntnisse ihrem Vater zugänglich gemacht« haben, teilte das Verwaltungsgericht mit. Damit habe sie gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit verstoßen. Ihr Verhalten habe bei der Polizei »erhebliche Unruhe ausgelöst und zu einem Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit geführt«.

Es würde daher »kaum Verständnis auslösen«, wenn die Polizistin vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen in ihren Job zurückkehre, hieß es. Aus diesem Grund lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz der Beamtin gegen eine Verfügung vom 4. Mai ab. Der Beschluss ist rechtskräftig. Das Trierer Gericht ist landesweit für Disziplinarverfahren zuständig.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen sei zwar offen, ob die Polizistin später einmal »aus dem Dienst entfernt werde«. Ihre jetzige Rückkehr aber könnte »die Ordnung des Dienstbetriebes oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigen«, hieß es. Nach Angaben von Winter wird zudem gegen drei Kollegen der Polizistin in derselben Sache ermittelt.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Billen hatte zugegeben, die brisanten Unterlagen bei seiner Tochter zu Hause »abgegriffen« zu haben. Die Staatsanwaltschaft Landau will den 54-Jährigen nach dpa-Informationen deshalb wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat und Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz anklagen. Billen gilt längst als Belastung im CDU-Landtagswahlkampf. Die Abstimmung ist am 27. März 2011.

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