Medikamentöse Raucherentwöhnung wirkt besser

Ärzte und Fachgesellschaften fordern Krankenkassen zur Erstattung der Therapiekosten auf

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Patienten könnte Leid erspart bleiben und die Kassen könnten sparen: 1338 Euro weniger würden sie über den Lebenszyklus eines Rauchers mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) ausgeben müssen, wenn sie ihm eine medikamentös unterstützte Rauchentwöhnung anbieten würden.

Den Erfolg der medikamentösen Raucherentwöhnung belegt eine Studie des Gesundheitsökonomen Professor Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen. An COPD leiden in Deutschland etwa fünf Millionen Menschen. In 80 Prozent der Fälle ist das Rauchen ursächlich.

»Unsere Studien belegen, dass eine medikamentös unterstützte Rauchentwöhnung einerseits gesundheitsökonomisch sinnvoll ist und gleichzeitig Lebensjahre gerettet werden können«, erläutert Wasem. Die Erstattung von Medikamenten zur Rauchentwöhnung wäre demnach nicht »überflüssig«, wie in einem Artikel des »Handelsblatt« vom 6. August 2010 behauptet wurde.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits im Oktober 2009 beschlossen, die Rauchentwöhnung auch mit Medikamenten für COPD-Patienten im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms zu erstatten. Dieser Beschluss ist auf Grundlage einer Leitlinienbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ergangen und liegt dem Bundesministerium für Gesundheit vor, das über die Umsetzung auf dem Weg einer Rechtsverordnung entscheiden muss. Über 500 000 COPD-Patienten nehmen in Deutschland an strukturierten Behandlungsprogrammen teil.

Neben dem Deutschen Ärztetag fordert auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Medikamente zur Steigerung der Erfolgsaussichten einer Rauchentwöhnung in die Erstattungspflicht der GKV aufzunehmen. »Gerade im Hinblick auf die COPD ist eine Tabakentwöhnung nicht nur die wirksamste, sondern auch die kosteneffektivste Maßnahme, um das Voranschreiten der Erkrankung zu stoppen und damit – auch kurzfristig – weitere Kosten zu sparen«, so Professor Dr. Stefan Andreas, Leiter der Arbeitsgruppe Tabakprävention bei der DGP. Deutschland sollte von anderen Ländern lernen. Selbst im sparsamen englischen Gesundheitssystem werden Therapien zur Rauchentwöhnung ohne Einschränkungen erstattet. Die aktuelle gesetzliche Regelung, dass Medikamente zur Rauchentwöhnung als Lifestyle-Präparate gelten – wie Mittel gegen Haarausfall – und deshalb aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen sind, sei schwer nachzuvollziehen, so Wasem. Krankenkassen übernehmen aktuell zwar einen Teil der Kosten für Rauchentwöhnungskurse. Für medikamentöse Hilfen, die die Erfolgsquote einer Rauchentwöhnung verdoppeln können, müssen Patienten bislang aber selbst aufkommen.

Nach Wasems Analyse verursacht ein Kranker nach der medikamentösen Rauchentwöhnung noch Kosten von 23 646 Euro. Bei der Entwöhnung mit einem Plazebo fällt noch eine Summe von 24 984 Euro an – die GKV spart somit 1338 Euro pro Patient. ND

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