Der Chef darf nicht mehr gucken
Entwurf zu Datenschutz für Arbeitnehmer
Berlin (dpa/ND). Arbeitnehmer sollen künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Union und FDP einigten sich weitgehend auf einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz. Regierungs- und Parteikreise bestätigten am Montag entsprechende Zeitungsberichte. Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig nicht mehr möglich sein soll. Das Kabinett wird den Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) voraussichtlich am Mittwoch beschließen.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die Ausspähaffären unter anderem bei Lidl, Bahn und Telekom in den letzten zwei Jahren. Datenschützer, Koalitionspolitiker sowie Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten teils deutliche Nachbesserungen an einem älteren Entwurf verlangt.
Wie die Nachbesserungen aussehen, war am Montag nicht zu erfahren. Es sei »eigenartig«, wenn ein Gesetz zum Arbeitnehmerschutz gemacht würde, das den Arbeitnehmerorganisationen nicht vorliege, kritisierte ver.di-Sprecher Jan Jurczyk. Sollten die Arbeitgeber zugleich mehr Rechte zur Kontrolle der Beschäftigten erhalten, müssten auch die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte gestärkt werden. Kommentar Seite 4
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