Nach dem Studium – es geht nicht ohne

Krankenversicherung

  • Lesedauer: 2 Min.

Studium geschafft – viele machen erst einmal Urlaub, andere warten beispielsweise auf einen Referendariatsplatz oder auf den Vorstellungstermin. Gleich, wie man die Leerlaufzeit überbrückt, eines darf man nicht vergessen: Die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung gilt weiter.

Die Zeit der Lücke

Wer sich nicht darum kümmert, häuft Beitragsschulden an, die eingefordert werden. Wie die Krankenversicherungspflicht praktisch erfüllt werden kann, ist sehr unterschiedlich. Einen Monat nach Ende des letzten Semesters endet die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten, so der Paragraf 190 des Sozialgesetzbuches V. Wer dort Mitglied war, kann sich nun freiwillig gesetzlich krankenversichern. Das kostet 126,82 Euro monatlich, hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Die preisgünstigste Variante ist die beitragsfreie Familienversicherung. Die kann der Ex-Student nutzen, so lange er kein eigenes Einkommen hat und mit einem gesetzlich versicherten Partner verheiratet ist. Dabei gibt es einen Spielraum – auch wer nicht mehr als 365 Euro im Monat verdient beziehungsweise nur einen 400-Euro-Job hat, kann familienversichert bleiben.

Der erste Job

Wer als Student privat krankenversichert war, bleibt das auch nach dem Studium. Aber auch hier endet die private studentische Krankenversicherung und muss in einen normalen Vertrag umgewandelt werden. Für jene, die wegen des höheren Leistungsumfangs bereits als Studenten einen normalen Privatvertrag hatten, ändert sich nichts.

Sobald eine Festanstellung mehr als 400 Euro monatlich einbringt, wird man gesetzlich versicherungspflichtig. Das gilt auch für die bisher privat Versicherten, und selbst dann, wenn das Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 4162,50 Euro im Monat liegt.

Wer sich nach der »Lückenphase« selbstständig macht, bleibt krankenversichert, wie er es bisher war. Freiwillig gesetzlich Versicherte können diesen Status beibehalten oder in die private Krankenversicherung wechseln. Privat Versicherte sind auch als Selbstständige weiterhin privat krankenversichert.

Etwas anderes ist es für Absolventen, die ein Referendariat beginnen. Sie können die Vorzüge des Beamtenrechts nutzen. Für Beamte ist die private Krankenversicherung ohne Alternative. »Sie könnten zwar gesetzlich versichert bleiben, bekämen aber keinen Arbeitgeberzuschuss und müssten den kompletten Beitrag selbst bezahlen«, sagt Jens Wegner vom Verband der privaten Krankenversicherung.

»Wenn sie sich hingegen privat versichern, zahlt der Dienstherr 50 Prozent Beihilfe für die Behandlungskosten. Solange Kindergeld gezahlt wird, übernimmt die Beihilfe 70 Prozent der Kosten für das Kind.« Nur für den Rest ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Das Leistungsspektrum der Beihilfe ist allerdings nicht bundeseinheitlich, sondern abhängig von den unterschiedlichen Bestimmungen von Bund, Ländern und Kommunen.

UWE STRACHOVSKY

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