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Ein Fortschritt bei Hartz IV?
Die FDP und der Paritätische wollen den Regelsatz an die Preise koppeln / Ulrich Schneider ist Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes
ND: Der Generalsekretär der FDP, Christian Lindner, will den Hartz-IV-Satz künftig an die Preisentwicklung koppeln. Hat er auf den Paritätischen gehört?
Schneider: Herr Lindner hat das einzig gebotene Kriterium zur Anpassung der Regelsätze herangezogen. Nur die Orientierung an den Verbraucherpreisen sorgt dafür, dass deren Realwert nicht absinkt.
Wo ist der Haken an der Sache?
Ich denke, da ist kein Haken dran, zumal im Moment die Preissteigerungsraten so moderat ausfallen, dass nicht mit Kostenexplosionen zu rechnen ist. Es kommt darauf an, wie der Regelsatz insgesamt gestrickt wird. So zeigte sich die FDP nicht abgeneigt, einmalige Leistungen wieder einzuführen. Dagegen lehnen wir Wohnkostenpauschalen ab, weil sie zur Ghettoisierung führen können.
Was die Neuregelung der Sätze für Kinder angeht, hat Lindner Arbeitsministerin von der Leyen aufgefordert, dies »haushaltsneutral« zu gestalten.
Das wird nicht gehen. Kinder haben ein verfassungsmäßiges Anrecht auf Förderung. Und so, wie es in Deutschland derzeit aussieht, wird man um ein System, das zusätzliche Kosten erzeugt, nicht herum kommen.
Halten Sie Bildungsgutscheine für Kinder für den richtigen Weg?
Wir plädieren für ein einfacheres System. Wir sagen, jedes Kind in Deutschland muss einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Förderleistungen haben. Dazu zählen Musik, Sport, schulische Hilfen etc. Diese Angebote sind für Kinder aus armen Familien kostenfrei bereitzustellen. Angenommen, ein Kind geht zum Sportverein, vielleicht mit dem Familienausweis. Dann kann der Sportverein beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenersatz stellen. Das Kind braucht davon überhaupt nichts mitzubekommen und die Eltern auch nicht.
Die Debatte scheint wieder in die Richtung sachbezogener Leistungen zu gehen. Das klingt auch nach Bevormundung.
Ich sage mal, es schränkt den Bewegungsspielraum des Einzelnen ein, weil für einzelne Leistungen einzelne Anträge gestellt werden müssen. Aber dafür bekommt der Einzelne auch seine Leistung. 42 Cent für ein Kinderfahrrad in der Hartz-IV-Pauschale – das ergibt keinen Sinn. Wir sagen, einmalige Anschaffungen sollten einzeln beantragt werden, und das, was regelmäßig gebraucht wird, sollte pauschaliert werden.
Im Rahmen des »Sparpaketes« sollen die Rentenzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger gestrichen werden. Was ist davon zu halten?
Bei den momentanen Beiträgen zur Rentenversicherung müsste jemand etwa 100 Jahre auf Hartz IV sein, um eine Grundsicherung zu erhalten. Die haben ohnehin nur symbolischen Charakter.
Wie auch viele Löhne.
Eben. Es werden Diskussionen um des Kaisers Bart geführt, die davon ablenken, dass in Deutschland ein effizientes System zur Vermeidung von Altersarmut fehlt.
Auch das Elterngeld soll gestrichen werden.
Bereits die Umstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld war eine Umverteilung von unten nach oben. Wenn jetzt in einem zweiten Schritt für Hartz-IV-Bezieher das gesamte Elterngeld gestrichen werden soll, während beispielsweise eine nicht arbeitende Frau in einem außerordentlich wohlhabenden Haushalt es behalten darf, dann ist das eine weitere zum Himmel schreiend ungerechte Umverteilung von unten nach oben, die man auf keinen Fall dulden darf.
Fragen: Regina Stötzel
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