SPD: 49 Prozent Spitzensteuer
Leitantrag sieht höhere Abgeltungsteuer und Vermögensteuer vor
Berlin (Agenturen/ND). Im Fall ihrer Rückkehr an die Regierung will die SPD die Steuern für Vermögende und Gutverdienende erhöhen. Der Entwurf für den Leitantrag zum SPD-Parteitag Ende September sieht eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent vor. Der SPD-Vorstand will darüber am heutigen Montag beschließen. Ein umfassendes Steuer- und Abgabenkonzept soll dagegen erst auf dem Parteitag im nächsten Jahr verabschiedet werden.
Nach den SPD-Plänen soll der Spitzensteuersatz bei Singles allerdings erst ab 100 000 Euro Jahreseinkommen greifen, bei Verheiraten ab 200 000. Derzeit wird der mit 42 Prozent höchste Satz innerhalb des normalen Steuersystems – also ohne den sogenannten Reichen-Zuschlag – ab einem Jahreseinkommen von knapp 53 000 Euro fällig. Die Reichensteuer von derzeit 45 Prozent ist ab 250 000 Euro Jahreseinkommen zu zahlen.
Die SPD hatte den Spitzensteuersatz während der rot-grünen Regierung einst selbst von mehr als 50 Prozent in den 90er Jahren auf das heutige Niveau gesenkt.
Die erhofften Mehreinnahmen von etwa fünf Milliarden Euro jährlich sollen ausschließlich für Zukunftsinvestitionen, vor allem bei der Bildung, genutzt werden. In dem Entwurf bekennt sich die SPD zu »wachstumsorientierter Konsolidierungspolitik«. Steuersenkungen werden darin auf absehbare Zeit strikt abgelehnt.
»Zu einem ausgewogenen Mix an vermögensbezogenen Steuern gehört die Wiedereinführung der privaten allgemeinen Vermögenssteuer«, heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Damit könnten Zusatzeinnahmen von mindestens zehn Milliarden Euro pro Jahr erzielt werden. Zudem soll die Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte angehoben werden. Das »nicht mehr zeitgemäße« Ehegattensplitting will man mittelfristig zu einer »individuellen Besteuerung beider Ehegatten« umbauen. Weiter plädiert die SPD dafür, die Kosten der sozialen Sicherung, etwa bei der Grundsicherung im Alter, stärker auf den Bund zu verlagern. Auch freie Beruf sollen künftig Gewerbesteuer zahlen. Geprüft werden müsse, ob der Anteil der Kommunen von heute 2,2 Prozent an der Umsatzsteuer angehoben wird.
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