Rundum-sorglos-Versicherung für alles?

Reiserecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich habe eine »Rundum-sorglos-Reiseversicherung« abgeschlossen. Ein schwerer Unfall zwang zum Abbruch der Reise. Den Rückflug mussten wir selbst bezahlen. Das ist meiner Meinung nach aber Teil unserer Versicherung.
Kurt B., Berlin

Diese Leseranfrage ist aus meiner Sicht schwierig zu beantworten. Aus dem Inhalt der Frage meine ich jedoch, zu entnehmen, dass durch die Reiseversicherung die Tage erstattet worden sind, die nicht in Anspruch genommen wurden, jedoch nicht die Kosten des vorzeitigen Rückfluges.

Mit der »Rundum-sorglos-Reiseversicherung« sind regelmäßig folgende Leistungen versichert:

u Stornokosten für Fälle, in denen die Reise nicht angetreten wird, wie z. B. Erkrankung;

u bei vorzeitiger Beendigung der Reise werden nicht genutzte Leistungen erstattet;

u es erfolgt eine Kostenerstattung für stationäre und ambulante Behandlung im Ausland;

u es erfolgt die Zahlung einer Entschädigung bei Reisegepäckverlust und/oder -beschädigung;

u bei nicht medizinischen Notfällen hilft der »Rundum-sorglos-Service«, wie z. B. im Falle der Sperrung bei abhandengekommener Kreditkarte.

Im o. g. Fall ist eine Leistung der Versicherung erforderlich geworden durch die vorzeitige Beendigung der Reise. Es werden insofern Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstattet, die nicht in Anspruch genommen wurden – gegebenenfalls auch gebuchte Ausflüge, die nicht in angetreten wurden.

Die Rückflüge hat der Betroffene in Anspruch genommen. Nach der Anfrage wird davon ausgegangen, dass der Betroffene meint, den mit der Reise gebuchten Rückflug erstattet bekommen zu müssen, was nicht bestätigt werden kann, da er ja einen Rückflug in Anspruch genommen hat. Wie in vorgenannter Auflistung ersichtlich, werden von der »Rundum-sorglos-Versicherung« nur nicht genutzte Reiseleistungen erstattet. Der Rückflug wurde genutzt und ist insofern nicht gesondert erstattungsfähig.

UTE MALINOWSKI

Rechtsanwältin, Berlin-Pankow

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